Hallo,
ist es richtig, dass Kosten für einen Arbeitsgerichtsprozess, wie Anwalts- und Prozesskosten bei der Einkommensteuererklärung absetzbar sind ?
Danke !
Hallo,
ist es richtig, dass Kosten für einen Arbeitsgerichtsprozess, wie Anwalts- und Prozesskosten bei der Einkommensteuererklärung absetzbar sind ?
Danke !
Hallo,
ja, das sind im Normalfall Werbungskosten aus nichtselbstängier Arbeit.
Gruß,
Markus
Anwaltskosten Arbeitsgericht als Werbungskosten
Hi !
Gem. § 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Da es für einen Prozess vor dem Arbeitsgericht diverse Gründe geben kann, vom Kündigungsschutz, über Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, bis hin zu Höhe der Erstattung für Reisekosten, können einige dieser Prozesse sicherlich als Werbungskosten anzusehen sein, andere werden unter dieser Position wohl nicht zu subsumieren sein.
Es kommt, wie so häufig im Steuerrecht, auf den Einzelfall, also den jeweiligen Klagegegenstand an.
BARUL76
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