Werbungskosten in Steuererkärung: Fahrtkosten

Hallo,

eine Frage zu Werbungskosten aus dem Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Angenommen ein Student hat in 2007 Vollzeit studiert. In den Semesterferien (bzw. 3 Monate) hat er eine praktische Diplomarbeit bei einem Unternehmen geschrieben und dafür ein geringes Entgelt erhalten. Die Fahrtkosten zur Uni und auch zur Diplomarbeitsstelle wurden in der Steuererklärung als Entfernungspauschale angesetzt und auch Verpflegungsmehraufwand angesetzt. Dies wurde auch vom FA anerkannt und der vortragsfähige Verlust festgestellt. Wäre es sinnvoll nachträglich Einspruch gegen die Verlustfeststellung einzulegen, da teilweise Artikel bestehen, nach denen Fahrtkosten auch als Reisekosten angeben werden könnten (doppelte Entfernung statt einfach). Ist dies richtig und gilt dies sowohl für das Studium, als auch die Diplomarbeit? Und vielleicht noch zusätzlich: könnte trotz der Feststellung des Verlustes in 2007 eine Feststellung des Verlustvortrags für die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 nachträglich beantragt werden (gleicher Sachverhalt=Studium). Hier müsste die 7 Jahresfrist gelten?

Vielen Dank!