Wenn man im Zeitraum Dezember 2012 bis Januar 2013 aus beruflichen Gründen eine Wohnung mieten muss und nur eine Rechnung für den kompletten Zeitraum erhält, kann man dann die Mietkosten in der Steuererklärung für 2012 oder für 2013 angeben?
Hallo Jens,
für den Ansatzzeitpunkt der Werbungskosten ist der Zeitpunkt des Abflusses maßgeblich, da hier das Abflussprinzip des § 11 EStG, bis auf wenige Ausnahmen, zu beachten ist. Überweist Du also die komplette Miete für beide Monate zB am 20.12.2012, so handelt es sich insgesamt um Werbungskosten 2012.
Viele Grüße und Alles Gute