Werbungskosten Kauf Wohnung Finanzierung Haus ?

A ist alleiniger Eigentümer einer Eigentumswohnung. Zusammen mit seiner Ehefrau B hat er ein Haus für 300 000 € gekauft.
Zur Finanzierung verkauft A die Wohnung an sein Eltern C
für 100 000 €. Die Eltern nehmen dafür einen Kredit über 100 000 € auf und vermieten die Wohnung an Dritte.
Frage: Können die Eltern u.a. die Zinsen für den Kredit als
Werbungskosten absetzen?
Alternativ verkauft A seine Wohnung an seine Ehefrau D für 100 000 €. Seine Ehefrau D nimmt sich dafür einen Kredit über 100 000 € auf und vermieten die Wohnung an Dritte.
Frage: Kann die Ehefrau D (bzw. bei Zusammenveranlagung die Eheleute A und D) u.a. die Zinsen für den Kredit als
Werbungskosten absetzen?

Hallo

  1. Ja.

  2. Nein, da steuerlicher Gestaltungsmissbrauch.

smalbop

Hallo!
Es geht beides und hat nichts mit Gestaltungsmißbrauch zu tun. Selbst wenn A die Wohnung behält, vermietet und finanziert um so freie Mittel fürs Haus zu bekommen, kann er die Zinsen als Werbungskosten absetzen.
Da ist das EstG mal zur Abwechslung mal eindeutig :smile:
Beste Grüße

Hallo Skorpion, vielen Dank für die schnelle Antwort.Ich habe in meiner ersten Beschreibung nicht klar dargestellt, dass die Wohnung schuldenfrei ist.Klappt dann der von Dir beschrieben Weg noch, dass A die Wohnung behält? Hier nochmal eine detailierte Version der zweiten Alternative:

A ist alleiniger Eigentümer einer schuldenfreien Eigentumswohnung. Er hat die Wohnung während seiner Ehe gekauft. Zusammen mit seiner Ehefrau B hat er jetzt ein Haus für 300 000 € gekauft.

Zur Finanzierung des Hauses will A die Wohnung zum üblichen Verkehrswert von 100 000 € verkaufen. Ein Verkauf der Wohnung ist jedoch kurzfristig nur weit unter dem üblichen Verkehrswert (sowohl an Dritte als auch an Eltern) möglich.
Um die Wohnung nicht zu „verschleudern“ will die Ehefrau B die Wohnung von Ihrem
Ehemann A kaufen mit dem Ziel die Wohnung an Dritte zu vermieten.
Die Ehefrau B nimmt sich dafür bei einer Bank einen Kredit über 100 000 € auf
und will die Wohnung zu einem ortsüblichem Mietzins von 8 €/m² an Dritte vermieten.

Fragen:
• Kann die Ehefrau B (bzw. bei Zusammenveranlagung die Eheleute A und B)
u.a. die Zinsen für den Kredit als Werbungskosten absetzen?

• Liegt möglicherweise ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vor?
Der Ehemann und Eigentümer A der Wohnung könnte die Wohnung ja auch selbst vermieten. Das will er jedoch nicht, weil A keine Probleme mit Mietern will und weil dann 100 000 € zur Finanzierung des gemeinsam von den Eheleuten A und B erworbenen Hauses fehlen.