Werbungskosten Kilometerpauschale bei Zeitarbeit

Hallo zusammen,

meine Fragen beziehen sich auf die Einkommenssteuererklärung 2012. Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Bayern und eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma in Berlin angenommen (Einsatz Bundesweit bei verschiedenen Unternehmen möglich). Seit Beginn meiner Tätigkeit bin ich in einem Unternehmen in Berlin eingesetzt. Einen Zweitwohnsitz in Berlin habe ich nicht angemeldet. Jedoch habe ich in Berlin eine Wohnung angemietet in der ich unter der Woche bin. Von dort aus sind es etwa 13 km zu meinem Einsatzort. Bis nach Bayern sind es etwa 330 km die ich jede Woche mit dem Auto fahre. 1. Welche Kosten kann ich als Werbungskosten etc? 2. Kann ich eine Verpflegungspauschale etc. anmelden?

Vielen Dank!

hallo,

als arbeitsort gilt in erster linie der sitz der za-firma, da du mit ihr deinen vertrag schließt.
ist die firma, in der du arbeitest, der regelmäßige einsatzort, dann kannst du die einfache strecke wohnstätte - arbeitsstätte täglich absetzen. verpflegungspauschalen sind nur möglich bei wechselnden einsatzorten.
anmeldung zweitwohnsitz ist für das fa unerheblich, da wird dir die stadt berlin schon draufkommen und eine zweitwohnsteuer erheben.
die anmeldung des wohnsitzes in berlin kann lohnen, weil du dann zumindest doppelte hh-führung geltend machen könntest. somit dann auch die fahrten von bayern nach berlin.
ansetzen würde ich die fahrten bayern-berlin dennoch schon jetzt.

saludos, borito

Sorry,

das hat leider nichts mit Zeitarbeit zu tun, sondern eher mit dem Fachbereich Steuern.

vg

Hallo lyla-grace111,

zum ersten mal glückwunsch dass du einen einsatz hast.

für die steuer kannst du 3 monate verpfegungspauschale angeben. die km hin und rückfahrt von bayern nach berlin, die hin und rückfahrt zum einsatzort. hier musst du die erstattung deiner leasingfirma abziehen also genau aufschlüsseln was du erstattet bekommst. das gleiche gilt für die doppelte haushaltsführung auch hier angeben was du erstattet bekommst.

für das melden am zweitwohnsitz hast du drei monate zeit, ist in der regel kostenfrei und ist vom gesetzgeber vorgeschrieben. beim pkw übersehe ich das gerne da dies mit kosten verbunden ist.

ih hoffe ich konnte dir helfen

lg
Time-Sklave

Es tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo,

mit Sicherheit kann ich zu diesem Sachverhalt nichts sagen. Ich denke, dass man wegen der Wohnung in Berlin eher einen Mehraufwand für doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann. Die Kilometerpauschale greift m. E. hier nicht, weil es nur 13km zwischen Wohnung und Einsatzort sind. Ob die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Berliner Wohnung absetzbar sind, kann ich nicht sagen. Ich denke, dass nur eine von beiden Varianten möglich ist und nicht alle beide.
Ich würde mal beim Finanzamt nachfragen und mir dann ggf. die für mich günstigere Variante aussuchen.

lyla-grace111

rufe am besten bei Deinem Finanzamt an, die geben auch ganz gute telefonische Auskünfte. Beim Steuerberater kostet das doch einiges.

Es gibt auch Vereine. Die Lohnsteuerhilfe. Die sind meistens billiger als die Steuerberater.

Es ist leider nicht mein Spezuialgebiet

hallo,
soviel ich weiss ist dass du in der steuererklärung deine auswärige unterbringung absetzen kannst, allerdings weiss ich nicht ob du dich dann dort als 2. wohnsitz anmelden musst. glaube ich aber nicht sonnst müsste ja jeder der auf montagearbeit gehen sich anmelden. aber du musst halt die kosten dafür nachweisen bzw belegen.

Hallo,

was steht denn in Bezug auf Fahrkosten in deiner Einsatzbegleitung? Du kannst max. die 13km angeben, wenn du auch einen Wohnsitz in Berlin hast. Eine Verpflegungspauschale kannst du nur dann geltend machen, wenn du außerhalb der privaten Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wirst. In deinem Fall sieht es aber so aus, dass du ja eine andere Wohnung angemietet hast!
Viele Zeitarbeitsfirmen geben zusätzlich eine Verpflegungspauschale, die wie folgt aussieht:

ab 8 Std = € 6
ab 14 Std = € 12
ab 24 Std = € 24 am Tag

Sorry, aber bessere Nachrichten hab ich für dich leider nicht :frowning:

Hallo lyla-grace111,

absetzbar als Werbungskosten sind:

  • Kosten der doppelten Haushaltsführung (z. B. Miete der Zweitwohnung, TG-Stellplatz, etc.)

  • Eine Familien-Heimfahrt je Woche (also Entfernung Berlin-Bayern x 0,30 Euro)

  • Fahrten zur Arbeitsstätte täglich x Entfernung x 0,30 Euro

  • Zusätzliche Kosten für die auswärtige Unterbringung gehen nur dann, wenn sie höher wären als zu Hause (da wird meist der Nachweis schwierig) bzw. zu Hause nicht angefallen wären (z. B. Gepäck-Aufbewahrung o. Ä.)

  • Verpflegungspauschale geht m. E. nicht, da mit doppelter Haushaltsführung abgegolten.

Gruß
Harry

Hallo,

am besten du schaust in den Tarifverträgen zu Zeitarbeit nach, da kannst du genau ausrechnen wie hoch dein Gehalt sein sollte

mfg
Sarah-Marie