Hallo zusammen!
Ich beschäftige mich gerade mit meiner Steuerbescheinigung.
Zunächst einmal meine Situation.
Ich fahre Montags von meiner Heimat (Mittelpunkt des Lebensinteresse) zu meiner 120 km entfernten Arbeitsstätte, wo ich auch eine Wohnung habe. Mittwochs fahre ich zurück zu meiner Familie um Donnerstagmorgens wieder zur Arbeitsstätte zu fahren. Freitags nach Feierabend fahre ich dann von der Arbeitsstätte wieder zu meiner Familie =) In der Zwischenzeit pendle ich zw meiner Arbeitsstätte und meinem Wohnsitz vor Ort.
Letztes Jahr habe ich es so gemacht, dass ich zwei „Familienfahrten“ die Woche geltend gemacht habe, Montags und Mittwochs, also immer die „Hinfahrt“ weil ja immer nur die einfache Fahrt zählt. Jedoch habe ich mir nun überlegt, dass ich an den Arbeitstagen, an denen ich in die Heimat fahre, immer nur eine weite Strecke habe. Die andere Fahrt am Arbeitstag geht ja immer an meine Wohnung vor Ort. Damit müsste ich dann eigentlich 4 „Familienfahrten“ die Woche gelten machen können!? Lieg ich da richtig?
Ich hoffe meine Fragestellung ist einigermaßen verständlich.
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg
Gerry