Hallo,
also erstmal der Hinweis daß ich keine Ahnung habe, das dies hier keine Beratung darstellt, ich keine Haftung übernehme und Du beim Steuerberater besser aufgehoben wärst.
Ich VERMUTE daß du die Instrumente natürlich als „Arbeitsmittel oder Geschäftsausstattung“ „absetzen“ kannst.
Erstmal ist der tatsächlich von Dir an den Fremden bezahlte Preis die Grundlage; dh. die alte (ursprüngliche) Rechnung ist uninteressant (kann aber super sein um den Wert des Instruments auch irgendwie vernünftig zu belegen).
Es wäre super wenn Du eine Quittung vom Verkäufer erhältst, diese sollte seine und deine Anschrift enthalten, ein Datum der Lieferung, einen Preis und was für ein Instrument. Vermutlich ist der Verkäufer „privat“ (hat also das Instrument nur zum eigenen Spaß gekauft und gespielt(wenn nicht bitte neue Anfrage)) und der Verkaufspreis enthält daher keine MwST und keine Rechnungsnummer.
Die nächste Frage ist ob Du nur für Dein Gewerbe darauf spielst (also Üben und Auftreten) oder vielleicht auch zum Teil zum privaten Spaß(ich nehme mal an nur fürs Gewerbe, sonst neue Anfrage( 10% Regelung??)). Dann kann 100% des Kaufpreises berücksichtigt werden.
Nächste Frage ist die die voraussichtliche gewöhnliche Nutzungsdauer des gebrauchten Instruments, da hat das Finanzamt üblicherweise schon irgendnen Wert…den mußt Du herausfinden…ich setzte mal 3 Jahre an, aber das ist nur VERMUTUNG. Evtl. könntest Du das so ausrechnen, daß Finanzamt korrigiert daß dann schon…
Also könntest Du bei deinem Beispiel für den Kauf im Jan 2011 das volle Jahr „abschreiben“, also bei 3 Jahren Nutzungsdauer 250,- Eur, diese 250,- würden dann Deinen Gewinn (wenns mehrer Jahre keinen Gewinn gibt, könnte es sein daß Du „liebhaberei“ betreibst) aus selbständiger Musik-Macherei reduzieren.
So sehe ich die Sache, das muß aber nicht korrekt sein!!
Viel Glück!!!
Gruß
Michl