Werbungskosten nach dem Studium zurückfordern

Hallo,

ich bin Student und habe Werbungskosten.

Müssen die Werbungskosten immer zurückverlangt werden in dem Jahr wo sie auch angefallen sind oder kann ich auch alle Rechnungen sammeln und erst nach meinem Studium zum Steuerberater gehen und der macht das dann. Habe ich quasi nach Jahren noch Anspruch auch Rückerstattung oder nicht?

Hallo,

nein, die Werbungskosten müssen für das Jahr geltend gemacht werden in dem Sie anfallen.

Allerdings können Sie zwei, drei Jahre zusammen beim Finanzamt abgeben.

Zum Verständdnis.

Da Sie keine Steuern zahlen gibts auch nichts zurück. Evtl. wrden die Kosten vorgetragen und mit zukünftigen Einnahmen verrechnet.