Werbungskosten ohne Einkommen absetzen?

Hallo zusammen

von Aug. 2008 - Aug 2010 habe ich eine Weiterbildung (Vollzeitschule) absolviert. Ab August 2010 habe ich auch sofort einen Job gefunden (in der Schweiz). 2009 hatte ich kein Einkommen, habe nur Bafög bekommen(welches ja nicht als Einkommen gewertet wird, oder?).
Jetzt habe ich eine Frage zu dem Steuerjahr 2009 und 2010. 2009 hatte ich Ausgaben wie Excursionen, Schulgeld, Weg zur Schule, Lernmaterial… Das kann ich ja alles als Werbungskosten absetzen, oder? (Sonderausgaben).

  1. Wie wird den das genau verrechnet? Ich kann ja keine normale Einkommenssteuererklärung machen, da mir die Werbungskosten ja von 0€ Einkommen abgezogen werden.
    Oder müssen alle Sachen von 2009 auf die 2010 Abrechnung? 2010 habe ich ja 5 Monate ein Einkommen gehabt…
  2. Kann die Km-Pauschale auch angerechnet werden, wenn der Arbeitsort im Ausland (CH) ist und der Wohnort in Deutschland?
  3. Kann ein berufbedingter Umzug angerechnet werden? Bin berufsbedingt von München nach Lindau gezogen.

Wär super, wenn mir jemand dabei helfen könnte.
Danke im Voraus.

Grüße,
Patrick

Hallo Patrick,

ich nehme an, Sie hatten schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, haben dann eine Weiterbildung (z.B. Meister o.ä.) gemacht und haben dann aufgrund dieser Weiterbildung den Job in der Schweiz bekommen?
Grundsätzlich sind die Kosten der Weiterbildung sog. vorweggenommene Werbungskosten, sie führen bei einem Einkommen von 0 EUR zu negativen Einkünften, die im Wege von Verlustrück oder -vorträgen in anderen Jahren dann berücksichtigt werden können.
Ihr Sachverhalt ist komplex und hier kann viel Geld in den Sand gesetzt werden, wenn das kein Profi macht. Deshalb würde ich in Ihrem Fall für die Jahre 2009 und 2010 zu einem Steuerberater gehen. Das Geld für den Steuerberater ist in Ihrem Fall sicher gut angelegt.

Zu 2) sie sind Grenzgänger. Auch für Sie gelten die km-Pauschalen wie für einen der in D arbeitet.

zu 3) ja, aber auch hier muss ein Profi ran, siehe oben.

Noch ein Tipp: als Grenzgänger in die Schweiz bezhalen Sie nur 4,5% schweizer Lohnsteuer. Sie müssen in D unbedingt Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten, sonst gibt es am Ende des Jahres ein böses Erwachen (sprich eine hohe Nachzahlung). Legen Sie 25 bis 30% ihres Nettogehaltes auf die Seite für die deutsche Steuer.
Ansonsten: schön, dass Sie einen Job in der Schweiz gefunden haben, beim derzeitigen Frankenkurs macht das richtig viel Spass.

Grüsse
Barbara

Hallo Patrick,
ich bin kein STeuerberater, daher alles ohne Gewähr:

  1. Es gibt „vorweggenommene“ Werbungskosten, dies würde dir helfen; dazu musst du - trotz null Euro - eine Steuererklärung erstellen und den Verlust feststellen lassen.
    Dieser wird dann in das Folgejahr übertragen.
  2. Da bin ich mir nicht sicher: Werbungskosten gelten auch aus dem Ausland; ob dort die Pauschale oder tatschliche Kosten gelten, weiss ich nicht: Empfehlung: Probier es einfach aus!
  3. Ja, wenn sich die Wegezeit dadurch „erheblich“ verkürzt. Da sollte man genau rechnen. Ich glaube, bei werktäglicher Wegezeitersparnis von mehr als einer Stunde ist der Umzug beruflich veranlasst und anrechenbar.

Viel Erfolg damit!
Roger

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend bei Fragen zu Steieroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Lieber Patrick,

  1. Wie wird den das genau verrechnet? Ich kann ja keine
    normale Einkommenssteuererklärung machen, da mir die
    Werbungskosten ja von 0€ Einkommen abgezogen werden.
    Oder müssen alle Sachen von 2009 auf die 2010 Abrechnung? 2010
    habe ich ja 5 Monate ein Einkommen gehabt…

Wenn es sich wirklich um eine Weiterbildung handelt, Sie also schon vorher eine Berufsausbildung hatten, können Sie diese Kosten als Werbungskosten in Anlage N Seite 2 eintragen. Hier sind aber keine negativen Einkünfte mögliche, so dass Sie die Fortbildungskosten aus 2009 nicht auf 2010 vortragen können. Die Werbungskosten aus 2010 können Sie ansetzen.

  1. Kann die Km-Pauschale auch angerechnet werden, wenn der
    Arbeitsort im Ausland (CH) ist und der Wohnort in Deutschland?

Ja.

  1. Kann ein berufbedingter Umzug angerechnet werden? Bin
    berufsbedingt von München nach Lindau gezogen.

Wenn sich die tägliche Fahrtzeit dadurch um mindestens 1 Stunde verringert, ja.

Servus,
das ist ein Fall für einen Steuerberater,da es zu viele Möglichkeiten gibt.Eine pauschale Antwort ist mir hier nicht möglich.
MfG Hydropath

Hallo ich kenne mich mit den Steuern in Deutschland nicht sehr genau aus. Jedoch gehe ich davon aus, dass Aufwendungen nur in dem Jahr in Abzuggebracht werden können, in welchem sie auch angefallen sind. Sprich der grösste Teil deiner Abzüge werden verloren gehen da sie im 2009 angefallen sind und dein einkommen nicht ausreicht um alle zu decken. Dies hat zur Folge 2009 keine Steuern, dafür im 2010 viel höhere Steuern da nicht mehr genügend Abzüge.

Km-Geld kann immer in Abzug gebracht werden.

Beim Umzug bin ich mir ganz sicher, es ist jedoch einen Versuch wert.

Ich haffe, dass hat dir einwenig geholfen.

Sorry,

aber ich bin selbst Interessierter, daher kann ich hierzu nichzs 100%iges schreiben.

Hallo!

Wenn ich richtig verstanden habe, geht es um Steuern Deutschland. Kann leider nur bei Steuern Schweiz helfen.

Gruss aus der Schweiz,
mirti

Hier bin ich echt überfragt, so daß ich Ihnen das für Ihren dzt. HWS zuständige Finanzamt für Rückfragen empfehle. Wenn Sie aber keine Steuern gezahlt haben, kann auch keine Rückerstattung erfolgen. Dann helfen sozusagen auch keine diesbezüglichen Werbungskosten oder Sonderausgaben nichts.