Hallo
angenommen die Ehefrau studiert und hat kein Einkommen.
der Ehemann möchte ihre Studiengebühren unter Sonderausgaben (auf keinen Fall als Werbungskosten!) absetzen. Das Studium sei ein Zweitstudium, das mit ihrem ersten nichts zu tun hat.
Als Werbungskosten möchte er diese nicht absetzen, da sie kein Einkommen und damit auch kein Recht auf Werbungskosten hat.
Gibt es eine Chance, diese als Sonderausgaben anzusetzen?
So wie ich die Sache verstanden habe, ist ein Zweitstudium nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn ein konkreter Zusammenhang zwischen der Ausbildung und späteren Einnahmen bewiesen werden kann. Was aber ist, wenn dies nicht zutrifft, steht in den Quellen nicht: Muß das Studium dann unter Sonderausgaben abgesetzt werden oder geht es gar nirgends?
Mit Quelle meine ich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.11.2005 (Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten).
