Liebe/-r Experte/-in,
Eines gleich vorweg: Ich bin Neu hier und habe mich jetzt schon ein wenig ins Thema eingelesen, dennoch möchte ich meine Frage stellen und hoffe auf Antworten die mich meinem Ziel ein wenig näher bringen. Vielen Dank schon einmal im Vorraus, für die Zeit die Sie aufwenden.
Es geht um folgendes. Ich mache nun zum 4 mal meine Steuererklärung selbstständig mit dem Steuerprogramm WuickSteuer Deluxe. Bisher konnte ich immer alles ohne Probleme erledigen und es gab auch keinerlei differenzen mit dem zuständigen Finanzamt.
Nun gibt es aber persönliche veränderungen der Lebenssituation. Ich bin Arbeitnehmer im Angestelltenverhältniss. Ich bin sonst immer 42KM einfache Wegstecke zum Arbeitsort mit eigenen PKW gefahren. Nun ist es so, dass ich einen Zweitwohnsitz seit 01.06.2012 bei meiner Verlobten angemeldet habe. Dieser Wohnsitz liegt 17 KM einfache Entfernung vom Arbeitsort. Ich fahre vom Zweitwohnsitz jedoch nur 2 Tage die Woche zur Arbeit, die anderen 3 Tage von meinem Erstwohnsitz.
Ich bin nun etwas verwirrt, dennoch bin ich der Meinung, dass ich nicht einfach angeben darf, dass ich 5 Tage die Woche von meinem Erstwohnsitz fahre, dies wäre auch Betrug und kommt für mich nicht in frage. Es leuchter mir jedoch nicht ein, wie ich das bei der Lohnsteuer angeben kann.
Was wird vom Finanzamt akzeptiert? Die Strecke vom 2 Wohnsitz an 2 und vom Erst Wohnsitz an 3 Tagen, oder die Strecke vom Zweitwohnsitz an 5 Arbeitstagen? Wenn es das letztere Wäre, müsste das Finazamt doch die ersten 6 Monate anrechnen, von dennen ich ausschließlich vom 1. Wohnsitz gefahren bin.
Ich habe mich wirklich schon durch einige Webseiten gelesen, doch so richtig ist mir da kein Licht aufgegangen. Sehr dankbar bin ich für jede hilfe. Ich hoffe sehr, dass ich alles verständlich geschrieben habe und möchte schonmal fürs lesen der Frage allein danke sagen.
Liebe Grüße