Werbungskosten, Pendlerpausch. 2 Wohnsitz

Liebe/-r Experte/-in,
Eines gleich vorweg: Ich bin Neu hier und habe mich jetzt schon ein wenig ins Thema eingelesen, dennoch möchte ich meine Frage stellen und hoffe auf Antworten die mich meinem Ziel ein wenig näher bringen. Vielen Dank schon einmal im Vorraus, für die Zeit die Sie aufwenden.

Es geht um folgendes. Ich mache nun zum 4 mal meine Steuererklärung selbstständig mit dem Steuerprogramm WuickSteuer Deluxe. Bisher konnte ich immer alles ohne Probleme erledigen und es gab auch keinerlei differenzen mit dem zuständigen Finanzamt.

Nun gibt es aber persönliche veränderungen der Lebenssituation. Ich bin Arbeitnehmer im Angestelltenverhältniss. Ich bin sonst immer 42KM einfache Wegstecke zum Arbeitsort mit eigenen PKW gefahren. Nun ist es so, dass ich einen Zweitwohnsitz seit 01.06.2012 bei meiner Verlobten angemeldet habe. Dieser Wohnsitz liegt 17 KM einfache Entfernung vom Arbeitsort. Ich fahre vom Zweitwohnsitz jedoch nur 2 Tage die Woche zur Arbeit, die anderen 3 Tage von meinem Erstwohnsitz.

Ich bin nun etwas verwirrt, dennoch bin ich der Meinung, dass ich nicht einfach angeben darf, dass ich 5 Tage die Woche von meinem Erstwohnsitz fahre, dies wäre auch Betrug und kommt für mich nicht in frage. Es leuchter mir jedoch nicht ein, wie ich das bei der Lohnsteuer angeben kann.

Was wird vom Finanzamt akzeptiert? Die Strecke vom 2 Wohnsitz an 2 und vom Erst Wohnsitz an 3 Tagen, oder die Strecke vom Zweitwohnsitz an 5 Arbeitstagen? Wenn es das letztere Wäre, müsste das Finazamt doch die ersten 6 Monate anrechnen, von dennen ich ausschließlich vom 1. Wohnsitz gefahren bin.

Ich habe mich wirklich schon durch einige Webseiten gelesen, doch so richtig ist mir da kein Licht aufgegangen. Sehr dankbar bin ich für jede hilfe. Ich hoffe sehr, dass ich alles verständlich geschrieben habe und möchte schonmal fürs lesen der Frage allein danke sagen.

Liebe Grüße

Hallo Tobias,

ich würde peinlich genau Fahrtenbuch führen und die Fahrten dann so ansetzen, wie sie stattfinden. Ob sich das FA dann die Mühe macht, Dein Fahrtenbuch zu lesen, sei dahingestellt.

Freundliche Grüße

Peter

Hallo Tobias,

Solche Dinge kann man in die Steuerprogramme
Immer schlecht eingeben, daher kann ich Dir
dort nicht helfen.

Aber du müsstest praktisch 3 Arbeitsstätten mit
der selben Adresse eingeben. Dann 6 Monate voll
Vom Erstwohnsitz dann jeweils die Tage vom
Erstwohnsitz und die Tage vom 2. Wohnsitz.
Du kannst die Tage vom Erstwohnsitz auch zusammen
Fassen.

Gruß Heiko

hallo,

um allem ärger aus dem weg zu gehen. FA fragen. die müssen uns richtige antwort geben und notfalls zweifeln wir das an.

schöne grüße
andrejo

Hallo Tobias,

das von Dir beschriebene Problem sehe ich nicht.

Auf Anlage N kann explizit unterschieden werden, an wievielen Tagen welcher Weg zurücgelegt wurde. Falls Du ganz sicher gehen möchtest empfehle ich eine getrennte Aufstellung und Summenbildung z.B. in Excel und Asudruck.

Hat bei mir bisher keine Probleme mit den lieben Mitarbeitern des FA bereitet.

Gruß

Joachim

Moin,
hier bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Am Besten: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe.
Grüße von
hph49

aus meiner Sicht solltes du die km ansetzen so wie tatsächlich entstanden sind alles andere ist aus meiner Sicht Schmull (evtl. sogar §42AO)

Sven

Lieber tobiasw,

das weiß ich leider nicht. Wäre es eine Möglichkeit für Sie, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen? Ich habe da gute Erfahrungen gemacht.

Sorry und weiterhin viel Erfolg,

Hallo tobias,

sorry, leider bin ich kein steuerexperte. :o(

wieso hat „wer-weiss-was“ mich vorgeschlagen?

ich kann dir leider nicht helfen.

VG. NewJörg

Hallo Tobias,

auf der offiziellen Hilfeseite der Behörden (help.gv.at) in Österreich heißt es:

Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist jener Wohnsitz maßgebend, von dem aus im Lohnzahlungszeitraum die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt wird.

Die Betonung liegt auf „überwiegend“. Du bist also kein Betrüger, wenn du die zwei Fahrten pro Woche vom Wohnsitz deiner Verlobten „unterschlägst“. Es gilt trotzdem das höhere Pauschale.

Wie gesagt, das ist in Österreich so; leider kann ich nie erkennen, ob die Anfrage aus Österreich oder einem anderen Land stammt.

Liebe Grüße
Babs

Hallo,
leider hab ich da keine Ahnung- ich bin nur in der Finanzverwaltung eines kleinen Vereins- und mit diesen Fragen nicht vertraut…
herzliche Grüße und viel Spaß beim Frühlingserwachen…
Martin Hermann

die Antwort mal ohne Gewähr…

auf jeden Fall kannst du wohl doppelte Haushaltsführung beantragen, wenn sich deine Fahrzeit durch den 2. Wohnsitz erheblich verringert!
Dann solltest du auch in die Software eintragen können, dass du an 2 Tage von dem einen Wohnsitz und an 3 Tagen von dem anderen Wohnsitz fährst. Vermutlich braucht die Software dafür die Angabe des 2. Wohnsitzes.

LG
Streettaucher

Sorry, weiß da leider auch nicht Bescheid.

Leider kann ich keine Angaben zu Ihrer Frage machen, da ich bereits seit 10 Jahren nicht mehr beruflich tätig bin. Gruss Jürgen