Werbungskosten + selbständige Arbeit als Student

Hallo,

obwohl ich schon fleißig gegoogelt habe, habe ein noch ein paar Fragen zur Steuererklärung, die ich anhand eines ausführlichen Beispiels erläutern möchte:

Student A befindet sich im Erststudium (Abschluss und damit kein Student mehr ab 1. Oktober 2010) und muss nun eine Steuererklärung abgeben, da er 2009 eine journalistische Tätigkeit bei einem Magazin ausgeübt und dazu eine Steuernummer beantragt hat (wie blöd von ihm). Die gesamten zwölf Monate jobbt er auf Lohnsteuerkarte 1 bei einem Unternehmen und verdient dort insgesamt ca. 6000 Euro brutto (Lohnsteuerbescheinigung sagt: keine Steuerabzüge, nur RV. Gemeldet als Student, deshalb nie mehr als 20 Std. pro Woche Arbeitszeit). Mitte des Jahres arbeitet er einen Monat bei besagten Magazin und stellt 115 Euro in Rechnung. Ab September fängt er ein Jahrespraktikum mit einer Vergütung von 400 Euro an. Dies ist kein Pflichtpraktikum, aber die Krankenkasse erkennt an, dass es sich um ein studiumsbezogenes Praktikum handelt und versichert ihn weiterhin als Student (trotz weit mehr als 20 Std. p. Woche). Dazu erhält Student A noch ca. 100 Euro von Verwandten monatlich. Macht zusammen: 7.815 Euro. Also zu viel, wenn man dem Internet glauben darf, das sagt: „7664 € kann jeder Student steuerfrei verdienen. Wer diesen Betrag überschreitet, hat noch eine Werbungskostenpauschale von 920 €, die er geltend machen kann.“

Hätte Student A schon vorher Steuern abgeben müssen?
Wo werden diese Werbungskosten angegeben? Zählt dazu auch der Computer, den er sich 2009 gekauft hat (genutzt für´s Studium, die journalistische Tätigkeit und natürlich privat)? Muss diese Rechnung sowie die Rechnung, die dem Magazin geschrieben wurde als Kopien beilegen werden? Studienbescheinigungen auch?

Das Finanzamt empfiehlt Student A die „Anlage S“. Aber da steht nix von Werbungskosten. Welche Tätigkeit sollte er auf Anlage S angeben? Aus „freiberuflicher Tätigkeit“ oder „lt. gesonderter Feststellung (Steuernummer)“? Muss A neben Anlage S auch noch den Nebenjob und das Praktikum angeben (mit Lohnabrechnungen)? Welches Formular muss dafür ausgefüllt werden?

Im Internet habe ich gelesen, dass man als Student besser Werbungskosten als Sonderausgaben angeben sollte.
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…
Wenn ich das richtig verstehe, sammelt man schon bevor man das erste Mal tatsächlich Steuern zahlt, studiumsbezogene Belege, die man dann wenn man tatsächlich Steuern zahlt, einreichen und absetzen kann (?).

Gilt das auch für Student A? Sollte er das jetzt gleich bei seiner ersten Steuererklärung tun? Oder geht das auch noch wenn er tatsächlich einen steuerpflichtigen Job hat und er das nötige Kleingeld für einen Steuerberater hat, der das für ihn erledigt?

Stimmt es, dass wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, man jedes Jahr eine machen muss?

Fragen über Fragen… Ich hoffe jemand kann mir ein wenig weiterhelfen. Schonmal vielen Dank
Studentin L

Oh mei, wo soll man da anfangen…?!

dazu eine Steuernummer beantragt hat (wie blöd von ihm).

Warum blöd?

Ab September fängt er ein Jahrespraktikum mit einer Vergütung von 400 Euro an. Dies ist kein Pflichtpraktikum, aber die Krankenkasse
erkennt an, dass es sich um ein studiumsbezogenes Praktikum
handelt und versichert ihn weiterhin als Student (trotz weit
mehr als 20 Std. p. Woche).

Viel Text, wenig Info…wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet, oder hat der AG pauschal versteurt?

Dazu erhält Student A noch ca. 100
Euro von Verwandten monatlich.

Interessiert hier keinen.

Macht zusammen: 7.815 Euro.

Aber nicht wenn man die 100 € rauslässt…

Also zu viel, wenn man dem Internet glauben darf, das sagt:
„7664 € kann jeder Student

wieso glauben alle Studenten, sie hätten einen Sonderstatus???
JEDER darf 7664 € (zumindest in 2008, in 2009 sinds schon 7834 €)
steuerfrei verdienen-nennt sich Grundfreibetrag!

Hätte Student A schon vorher Steuern abgeben müssen?

Wo werden diese Werbungskosten angegeben?

Die berücksichtigt das FA automatisch, wenn keine höheren Kosten nachgewiesen werden!

Zählt dazu auch der
Computer, den er sich 2009 gekauft hat (genutzt für´s Studium,
die journalistische Tätigkeit und natürlich privat)?

Ja, wird abgeschrieben über die Nutzungsdauer.

Muss
diese Rechnung sowie die Rechnung, die dem Magazin geschrieben
wurde als Kopien beilegen werden?

Nein

Studienbescheinigungen auch?

Nein

Das Finanzamt empfiehlt Student A die „Anlage S“.

Naja, empfehlen ist gut-die wird der Student schon ausfüllen MÜSSEN…

Aber da
steht nix von Werbungskosten.

Kla-bei einer selbständigen Tätigkeit gibts keine Werbungskosten, sondern nur Betriebsausgabe. Der Student könnte sich mal die Anlage EÜR anschaun…

Welche Tätigkeit sollte er auf
Anlage S angeben? Aus „freiberuflicher Tätigkeit“ oder „lt.
gesonderter Feststellung (Steuernummer)“?

Da wurde doch nix gesondert festgestellt?!

Muss A neben Anlage
S auch noch den Nebenjob

Ja

und das Praktikum angeben

kommt drauf an-siehe oben

(mit
Lohnabrechnungen)? Welches Formular muss dafür ausgefüllt
werden?

Anlage N

Im Internet habe ich gelesen, dass man als Student besser
Werbungskosten als Sonderausgaben angeben sollte.

Naja, die Wahl hat man nicht so unbedingt…

Stimmt es, dass wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht
hat, man jedes Jahr eine machen muss?

Auch so ein Gerücht, das nicht totzukriegen ist…

Hallo Clematis,

erstmal Danke für Deine rasche Antwort. Hat mir schon weitergeholfen. Der Student füllt also die Anlagen S und N aus und hofft keine Steuern nachzahlen zu müssen.

Wenn man über dem Grundfreibetrag liegt, muss man dann die gesamten Einnahmen versteuern oder nur das was darüber liegt?

dazu eine Steuernummer beantragt hat (wie blöd von ihm).

Warum blöd?

Weil er ohne diesen doofen Antrag noch mindestens ein Jahr um die Steuererklärung rumgekommen wäre…

Viel Text, wenig Info…wurde über Lohnsteuerkarte
abgerechnet, oder hat der AG pauschal versteurt?

keine Lohnsteuerkarte, keine Abgaben

Dazu erhält Student A noch ca. 100
Euro von Verwandten monatlich.

Interessiert hier keinen.

Naja, es ging eher darum, ob es das FA interessiert. Aber dann wohl nicht.

wieso glauben alle Studenten, sie hätten einen Sonderstatus???
JEDER darf 7664 € (zumindest in 2008, in 2009 sinds schon 7834
€)
steuerfrei verdienen-nennt sich Grundfreibetrag!

der Text aus dem Internet richtet sich an Studenten, daher ist hier von Studenten die Rede. Studenten HABEN als Arbeitnehmer einen besonderen Status (sie dürfen mehr nicht mehr als 20 Std. p. W. im Semester arbeiten, man kann sich studentisch versichern,…), da hier eigentlicher „Beruf“ ja das Studium ist/sein sollte - deshalb dachte ich gäbe es auch im Steuerrecht besondere Regelungen. Wegen meiner Unwissenheit diesbezüglich frage ich hier.

Im Internet habe ich gelesen, dass man als Student besser
Werbungskosten als Sonderausgaben angeben sollte.

Naja, die Wahl hat man nicht so unbedingt…

hört sich da aber irgendwie anders an…

Naja, vielen Dank jedenfalls. Hat mir wiegesagt schon weitergeholfen.
Grüße
L

Hallo,

Wenn man über dem Grundfreibetrag liegt, muss man dann die
gesamten Einnahmen versteuern oder nur das was darüber liegt?

Also … es ist so dass IMMER das gesamte Einkommen bei der Steuer in die Berechnung kommt. Liegt das „zu versteuernde Einkommen“ jedoch bei weniger als 7.665 € fällt Steuer „null“ an.

Weil er ohne diesen doofen Antrag noch mindestens ein Jahr um
die Steuererklärung rumgekommen wäre…

wer sagt das? WENN jemand verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben MUSS er sie auch abgeben - egal ob das ein oder fünf Jahre später ist. Also wäre der Student nicht „um die Steuererklärung rumgekommen“ sondern die Abgabe hätte sich einfach verspätet - und das könnte auch nochmal extra kosten …

keine Lohnsteuerkarte, keine Abgaben

dann interessiert das Finanzamt überhaupt nicht was du da verdient hast, denn es WURDE ja bereits versteuert.

Studenten HABEN als Arbeitnehmer einen besonderen Status

Vor Gott und dem Finanzamt sind alle Menschen gleich :smile:

Im Internet habe ich gelesen, dass man als Student besser
Werbungskosten als Sonderausgaben angeben sollte.

Naja, die Wahl hat man nicht so unbedingt…

hört sich da aber irgendwie anders an…

bei der Steuer hört sich manches „irgendwie anders an“ :wink:
Es ist so: es gibt Regelungen WAS eine „Sonderausgabe“ und WAS „Werbungskosten“ sind. Und davon hängt es ab ob man es als Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben kann. Aber nicht dass man sagen kann „ich setze es als Werbungskosten an, es ist günstiger“.

LG