Hallo,
obwohl ich schon fleißig gegoogelt habe, habe ein noch ein paar Fragen zur Steuererklärung, die ich anhand eines ausführlichen Beispiels erläutern möchte:
Student A befindet sich im Erststudium (Abschluss und damit kein Student mehr ab 1. Oktober 2010) und muss nun eine Steuererklärung abgeben, da er 2009 eine journalistische Tätigkeit bei einem Magazin ausgeübt und dazu eine Steuernummer beantragt hat (wie blöd von ihm). Die gesamten zwölf Monate jobbt er auf Lohnsteuerkarte 1 bei einem Unternehmen und verdient dort insgesamt ca. 6000 Euro brutto (Lohnsteuerbescheinigung sagt: keine Steuerabzüge, nur RV. Gemeldet als Student, deshalb nie mehr als 20 Std. pro Woche Arbeitszeit). Mitte des Jahres arbeitet er einen Monat bei besagten Magazin und stellt 115 Euro in Rechnung. Ab September fängt er ein Jahrespraktikum mit einer Vergütung von 400 Euro an. Dies ist kein Pflichtpraktikum, aber die Krankenkasse erkennt an, dass es sich um ein studiumsbezogenes Praktikum handelt und versichert ihn weiterhin als Student (trotz weit mehr als 20 Std. p. Woche). Dazu erhält Student A noch ca. 100 Euro von Verwandten monatlich. Macht zusammen: 7.815 Euro. Also zu viel, wenn man dem Internet glauben darf, das sagt: „7664 € kann jeder Student steuerfrei verdienen. Wer diesen Betrag überschreitet, hat noch eine Werbungskostenpauschale von 920 €, die er geltend machen kann.“
Hätte Student A schon vorher Steuern abgeben müssen?
Wo werden diese Werbungskosten angegeben? Zählt dazu auch der Computer, den er sich 2009 gekauft hat (genutzt für´s Studium, die journalistische Tätigkeit und natürlich privat)? Muss diese Rechnung sowie die Rechnung, die dem Magazin geschrieben wurde als Kopien beilegen werden? Studienbescheinigungen auch?
Das Finanzamt empfiehlt Student A die „Anlage S“. Aber da steht nix von Werbungskosten. Welche Tätigkeit sollte er auf Anlage S angeben? Aus „freiberuflicher Tätigkeit“ oder „lt. gesonderter Feststellung (Steuernummer)“? Muss A neben Anlage S auch noch den Nebenjob und das Praktikum angeben (mit Lohnabrechnungen)? Welches Formular muss dafür ausgefüllt werden?
Im Internet habe ich gelesen, dass man als Student besser Werbungskosten als Sonderausgaben angeben sollte.
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…
Wenn ich das richtig verstehe, sammelt man schon bevor man das erste Mal tatsächlich Steuern zahlt, studiumsbezogene Belege, die man dann wenn man tatsächlich Steuern zahlt, einreichen und absetzen kann (?).
Gilt das auch für Student A? Sollte er das jetzt gleich bei seiner ersten Steuererklärung tun? Oder geht das auch noch wenn er tatsächlich einen steuerpflichtigen Job hat und er das nötige Kleingeld für einen Steuerberater hat, der das für ihn erledigt?
Stimmt es, dass wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, man jedes Jahr eine machen muss?
Fragen über Fragen… Ich hoffe jemand kann mir ein wenig weiterhelfen. Schonmal vielen Dank
Studentin L

