Werbungskosten trotz ganzjhg. Arbeitslosigkeit?

Hallo.

Kann man in der EK-Steuererklärung (Anlage N) Werbungskosten (hier: Kosten die im Zusammenhang mit Bewerbungen entstanden sind) geltend machen, obwohl man das ganze (Kalender)Jahr arbeitslos war? Oder hat das keine Auswirkungen?

Danke schonmal.
Bernd

Hi!

ja kann man als sogenannte „vorweggenommene Werbungskosten“ ansetzen. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Da Kosten für die Bewerbung unzweifelhaft in den Bereich der Erwerbung von Einnahmen fallen, sind sie abzugsfähig.

BARUL76

Ergänzung
Da ja in diesem Jahr keine Steuern gezahlt wurden, können natürlich auch keine erstattet werden.
Es wird dann ein Verlust festgestellt, beispielsweise für 2003.
Diesen Verlust kann man nach 2002 zurücktragen, dann wird der Einkommensteuerbescheid 2002 geändert, oder man kann den Verlust vortragen, dann zahlt man im nächsten Jahr weniger Steuern.
Dieses Wahlrecht muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, sonst wird der Verlust automatisch zurückgetragen (steht so im Gesetz).

Gruß

Peter

Da ja in diesem Jahr keine Steuern gezahlt wurden, können
natürlich auch keine erstattet werden.
Es wird dann ein Verlust festgestellt, beispielsweise für
2003.
Diesen Verlust kann man nach 2002 zurücktragen, dann wird der
Einkommensteuerbescheid 2002 geändert, oder man kann den
Verlust vortragen, dann zahlt man im nächsten Jahr weniger
Steuern.

Hm, klingt logisch.
Und wie sieht es z.B. aus, wenn nur der Ehepartner verdient (Gemeinsame Veranlagung/Zugewinngemeinschaft)?

Bernd

hi bernd,

dann erzielst du effektiv einen verlust aus „nichtselbständiger arbeit“. dieser verlust wird voll verrechnet mit den einkünften des ehepartners. wenn der steuern gezahlt hat, dann gibts vielleicht ne erstattung.

mfg vom

showbee

Hi !

es sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob die Zusammenveranlagung tatsächlich günstiger ist. Wegen des Progressionsvorbehaltes des Arbeitslosengeldes bin ich da noch unschlüssig.

Es sollten mal Höhe der Einkünfte des Ehepartners und die Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes angegeben werden. Es ließe dich dann leichter die Form der Veranlagung festlegen.

BARUL76