Werbungskosten und Dienstreise

Hallo,

mich würden mal folgende zwei Sachverhalte interessieren:

1: Jemand hat eine Ausbildungsstelle in A (regelmäßiger Arbeitsplatz und so im Ausbildungsvertrag eingetragen). Nun ist er zu Beginn des Jahres 12 Wochen in einem Theoriesemester an einer Berufsakademie. Hierbei handelt es sich ja um eine Dienstreise/Auswärtstätigkeit und kann entsprechend steuerlich behandelt werden.

Nach diesen 12 Wochen ist er 3 Monate in einem Zweigwerk eingesetzt, dass 20 Kilometer von der Ausbildungsstelle entfernt ist. Handelt es sich hierbei auch wieder um eine Dienstreise/Auswärtstätigkeit? Beginnt hier die 3 Monatsfrist von neuem?

Danach ist er wieder 12 Wochen an der BA. Ist das wieder eine neue Dienstreise mit neuer 3 Monatsfrist?

  1. Wie berechnen sich die Kilometer (Entfernungspauschale) in folgendem Fall. Bei einem Ausbildungsbetrieb handelt es sich um einen sehr großen Standort. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 10 Kilometer. Zählen die Kilometer zur Adresse die auf dem Ausbildungsvertrag eingetragen ist oder der konkrete Einsatzort, was ja einen sehr großen Unterschied ausmachen kann.

Vielen Dank im Voraus.

Hi,

Das Reisekostenrecht wurde ab 2008 wieder mal geändert. Ich antworte deshalb nach dem Recht, so wie es jetzt gilt.

1: Jemand hat eine Ausbildungsstelle in A (regelmäßiger
Arbeitsplatz und so im Ausbildungsvertrag eingetragen). Nun
ist er zu Beginn des Jahres 12 Wochen in einem Theoriesemester
an einer Berufsakademie. Hierbei handelt es sich ja um eine
Dienstreise/Auswärtstätigkeit und kann entsprechend steuerlich
behandelt werden.

richtig

Nach diesen 12 Wochen ist er 3 Monate in einem Zweigwerk
eingesetzt, dass 20 Kilometer von der Ausbildungsstelle
entfernt ist. Handelt es sich hierbei auch wieder um eine
Dienstreise/Auswärtstätigkeit? Beginnt hier die 3 Monatsfrist
von neuem?

ja

Danach ist er wieder 12 Wochen an der BA. Ist das wieder eine
neue Dienstreise mit neuer 3 Monatsfrist?

Es beginnt nur dann eine neue 3Monatsfrist, wenn ein neuer Ausbildungsabschnitt beginnt.

  1. Wie berechnen sich die Kilometer (Entfernungspauschale) in
    folgendem Fall. Bei einem Ausbildungsbetrieb handelt es sich
    um einen sehr großen Standort. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt
    10 Kilometer. Zählen die Kilometer zur Adresse die auf dem
    Ausbildungsvertrag eingetragen ist oder der konkrete
    Einsatzort, was ja einen sehr großen Unterschied ausmachen
    kann.

eher der konkrete Einsatzort (H 9.5 Lohnsteuerhandbuch, Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.11.2003 3 K 145/01)

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-32…

wobei die Kürzung für die ersten 20 km nicht mehr gilt.

Schöne Grüße
C.