Hallo, Kleinternehmer G. sitzt an seiner EÜR 2009 und ist nicht sicher, wo man die Werbungskosten und Kosten des Geldverkehrs einträgt. Wäre dies auch unter den „übrigen Betriebsausgaben“ möglich? Danke.
Ein Gewerbetreibender hat keine Werbungskosten, wenn dann werbekosten! Und die passen gut in die übrigen Betriebsausgaben!
Danke, können die Kosten des Geldverkehrs auch in die sonst. Betriebskosten?
Ja
owt