Werbungskosten unter Pauschbetrag - lohnt es sich, die anzugeben?!

Hallo,

bei Herr Mustermann steht im Bescheid für 2014 über Einkommensteuer…

Anstelle der erklärten Werbungskosten des Ehemannes ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Anstelle der erklärten Werbungskosten der Ehefrau ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.

Bedeutet das, dass Hr. M. sich die Mühe sparen kann, diese ganzen Sachen (für 2015) überhaupt anzugeben?! (Sie sind in 2015 nicht höher gewesen als in 2014.)
Es geht um:
Entfernungspauschale
Aufwendungen für Arbeitsmittel
Übrige Werbungskosten

Ehepaar M. wohnt zur Miete, hat kein Grundbesitz, keine Kinder, etc. Nichts, was man absetzen kann.
Das Einzige, was sie haben, sind einige Haftpflichtversicherungen, aber die sind unter „Übrige Werbungskosten“ berücksichtigt worden (oder?!).

Es kommen noch 2 Spenden dazu, insgesamt 110 Euro. Wahrscheinlich nicht die Rede wert…

Eine andere Frage bez. Entfernungspauschale: Im Bescheid steht 219 Tage x 7 km x 0,30 = 459,90
Wieso wird die einfache Entfernung berechnet? Man fährt (meistens) hin und zurück…

Danke & viele Grüße
MacD

Ja, wenn es sicher ist, dass die Pauschale nicht überschritten wird.

Ansonsten muss man ja erst einmal nachrechnen, um festzustellen, ob man mehr WK hat als die Pa

Eher nicht. Zumindest sollte man versuchen, die aus den WK herauszubekommen, falls sie doch drin stecken. Wonöglich wirken sie sich als Sonderausgaben mehr aus.

Naja, immerhin 33 Euro bei einem Steuersatz con 30%.

Weil sich der Abzug nunmal danach richtet, wie weit die Tätigkeitsstätte von zu Hause weg ist und nicht danach, wie oft man da hinfährt oder womit man fährt. Du kannst auch zur Arbeit sackhüpfen - die Entfernung ist dann immernoch dieselbe.

uschale.

Super, vielen herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Viele Grüße
MacD