Hallo,
bei Herr Mustermann steht im Bescheid für 2014 über Einkommensteuer…
Anstelle der erklärten Werbungskosten des Ehemannes ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Anstelle der erklärten Werbungskosten der Ehefrau ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Bedeutet das, dass Hr. M. sich die Mühe sparen kann, diese ganzen Sachen (für 2015) überhaupt anzugeben?! (Sie sind in 2015 nicht höher gewesen als in 2014.)
Es geht um:
Entfernungspauschale
Aufwendungen für Arbeitsmittel
Übrige Werbungskosten
Ehepaar M. wohnt zur Miete, hat kein Grundbesitz, keine Kinder, etc. Nichts, was man absetzen kann.
Das Einzige, was sie haben, sind einige Haftpflichtversicherungen, aber die sind unter „Übrige Werbungskosten“ berücksichtigt worden (oder?!).
Es kommen noch 2 Spenden dazu, insgesamt 110 Euro. Wahrscheinlich nicht die Rede wert…
Eine andere Frage bez. Entfernungspauschale: Im Bescheid steht 219 Tage x 7 km x 0,30 = 459,90
Wieso wird die einfache Entfernung berechnet? Man fährt (meistens) hin und zurück…
Danke & viele Grüße
MacD