Werbungskosten V+V

Guten Tag,

wenn ein Hauseigentümer eine Wohnung renoviert, in der er noch (Auszug steht bereits fest) selber wohnt, ausschließlich, um sie (besser) vermieten zu können, kann er dann die Renovierungskosten als Werbungskosten geltend machen?

Bzw. unter welchen Voraussetzungen kann er das tun?

danke, dalga

Das sind Werbungskosten so wie Sie das Beispiel darstellen. Mich würden jedoch noch die zeitlichen Aspekte interessieren, also wann zeiht er aus und ab wann werden die ersten Unternehmungen für eine Mietersuche begonnen?

Hallo Oerdiz,

Auszug: 28.02.09
Beginn der Mietersuche: Juli 2008
Renovierungsarbeiten September - November 08

Was hat es damit für eine Bewandtnis?

danke, dalga

Die Renovierung dient der späteren Vermietung, das sind Werbungskosten. Man könnte jetzt auf die Idee kommen, die Renovierung dient der Wiederherstellung der Wohnung nach Abbewohnung/Abnutzung durch den Vorbewohner. Dem ist aber nicht so. Hier gehört die Renovierung zu den Werbungskosten wegen späterer Vermietung.

Schlecht sieht es aber dann aus, wenn man dann wieder selbst einzieht oder wenn ein Kind einzieht und man dem Finanzamt vormacht, man habe keinen Mieter gefunden. Nur am Rande Hinweis auf Gestaltungsmissbrauch § 42 AO.

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Danke ! owT
danke!!