Werbungskosten Verkauf einer selbstgenutzten ETW

Liebe/-r Experte/-in,
gerne hätte ich Deinen Forgschrittenen- bzw. Experten-Rat zu nachstehendem Sachverhalt.
Ich möchte mich bei Euch allen schon mal für die hilfreichen Antworten bedanken !!!
Jetzt zum Thema:
Können Werbungskosten beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie (wie beispielsweise Vorfälligkeitsentschädigung, Fahrtkosten, Telefonkosten, Grundbuchgebühren, Notarkosten, Maklergeühren und Aufwendungen für Verkaufsinserate) abgesetzt werden ?!? Einige dieser Gebühren könnten ja unter Umständen im Jahr vor dem Verkauf angefallen sein - dürfen diese entsprechend dann schon im Aufwandjahr angesetzt werden bzw. erst im Jahr des Verkaufs ?!?

Vielen Dank nochmal an alle :wink:

Liebe Grüße

wautzi16

Hallo wautzi16,

mit der selbstgenutzten Immobilie wurden sicherlich keine Einkünfte erzielte sondern Sie haben wahrscheinlich persönlich darin gewohnt. Ist dies der Fall sind Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Verkauf grundsätzlich nicht absetzbar, da der Verkauf grundsätzlich auch nicht steuerpflichtig ist.

Wäre der Verkauf steuerpflichtig, da Sie Immobilie weniger als 10 Jahre besessen haben und nicht darin selbst gewohnt hätten, erst dann könnten Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Viele Grüße

Ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo Wautzi16,

da der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie in den meisten Fällen steuerfrei ist, sind die damit in Zusammenhang stehenden Kosten nicht abzugsfähig. Das ist ein Grundsatz, der bei allen steuerfreien Einkünften Anwendung findet.

Handelt es sich dagegen um einen steuerpflichtigen Verkauf, sind diese Ausgaben den Veräußerungskosten zuzuordnen. Sie mindern den Veräußerungsgewinn, bzw. erhöhen den Veräußerungsverlust im Jahr der Veräußerung.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
seit eine selbstgenutzte Immobilie überhaupt nicht mehr steuerlich berücksichtigt wird, sind alle Finanzgeschäfte hieraus auch nicht mehr steuerlich relevant.
Der Verkauf ist steuerfrei (demzufolge sind auch keine WK abziehbar) - es sei denn, sie hatten ein Arbeitszimmer (in diesem Fall kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen).
Grüße,
Schw.

Wurde mit der Immobilie Einkünfte erzielt ? Wenn nein, sehe ich keine Möglichkeiten des Abzuges

selbstverständlich, im rahmen der gleichbehandlung dürfen solche kosten als „vorweggenommene werbungskosten“ bzw. „betriebsausgaben“ im jahr der entstehung abgezogen werden, bzw. geltend gemacht werden.

selbst wenn der verkauf dann doch nicht statt findet (hierfür sollte man dann aber eine gute argumentative dokumentation haben) sind die kosten ja entstanden und somit auch abzugsfähig.

Also Paragraph 23 des Einkommensteuergesetz besagt das private verauserungsgeschâfte nach 22 EStG steuerpflichtig sind wenn :

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume.3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden; Das heist da du ja das Gebäude selbst genutzt hast, kannst du im Gegenzug auch keine Werbungskosten geltend machen. Die Einkünfte sind nicht steuerpflichtig. Da du die Ausgaben nicht zur Erwerbung , Erhaltung und Sicherung von Einnahmen hättest, zum Beispiel eine Vermietung kannst du diese nicht als kosten abziehen. Anschaffung sowie kosten der Veräußerung sind kosten der privaten Lebensführung nach Paragraph 12 Nr. 1 EStG

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand, NEIN da sie keine Einneahmen aus Vermietung und Verpachtung hatten.

Gruß
Marinel

… in dieser speziellen Frage kenne ich mich zu wenig aus, um eine qualifizierte Antwort zu geben.

Viele Grüße

Scholer

Also zunächst einmal ist ja der Verkauf steuerfrei und intressiert den fiskus nicht, wenn sich die Immobilie seit über 10 Jahren in deinem Eigentum befindet. Ansonsten können alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Verkauf als Werbungskosten geltend gemacht werden.(sofern Nachweise bestehen und die Kosten tatsächlich im Zusammenhang mit der Verkauf stehen) Allerdings werden auch die Anschaffungskosten vom Verkaufserlös gegen gerechnet.

Falls geplant ist ein Vermietungsobjekt zu kaufen, könnte für diesen Gewinn eine Rücklage nach 6B EStG gestellt werden, diese mindert dann im Jahr der Anschaffung die Anschaffungskosten des Vermietungsobjektes,(hat zur Folge dass die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sinkt) so dass eine Steuerfreie Veräußerung möglich ist. Sollte dieses dann veräußert werden, würde der „gewinn“ dann versteuert werden müssen.

Hallo,

eine selbstgenutzte Immobilie ist steuerlich zumindest dann unbeachtlich, wenn kein Arbeitszimmer vorlag. Veräußerungsgewinne innerhalb der 10-Jahresfrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) sind bei Gebäuden, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, steuerfrei (23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Aufwendungen, die mit diesem steuerlich irrelevanten Verkauf zusammen hängen, sind demgegenüber auch nicht abzugsfähig. Wann diese angefallen sind, ist demnach ebenso egal.

Da ein Hinweis auf ein Arbeitszimmer in Deiner Frage nicht gegeben ist, findet der gesamte Vorgang keine steuerliche Beachtung, weder auf der Einnahme- noch auf der Ausgabeseite.

Viele Grüße

Hallo Wautzi16,

der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie ist steuerfrei. Selbst ein Veräußerungsgewinn bleibt steuerfrei! Alle Aufwendungen sind aber steuerlich nicht absetzbar!!!

Herzliche Grüsse

kklago

Hallo,

für selbstgenutzte Immobilien gibts nichts.

Gruß
Lawrence

Hallo,
etwas spät - war unterwegs.
Tut mir leid, kenne ich mich da leider gar nicht aus.
Hoffe du findest anderweitig Hilfe.
vg

Dazu kann ich leider keinen Rat geben!