Guten Tag,
folgende Konstellation:
er wohnt 70 KM von der Arbeit entfernt, seine Verlobte wohnt 85 KM von der Arbeit entfernt. Er zahlt seine Wohnung und überweist ihr jeden Monat auf ihr Konto die Hälfte der Miete für Ihre Wohnung. Im Vertrag steht nur sie. Wie das so ist bei Verlobten übernachtet er oft bei Ihr.
Gibt es jetzt eine Möglichkeit dem Finanzamt z.B. 100 Tage 70 KM und 120 Tage 85 KM anzugeben und das mit Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank für Hilfe!!!
Viele Grüße
Carolin
Hallo,
lt. § 9 (4) Satz 6 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…
ist diese ohne weiteres möglich, da sich bei der Verlobten der Lebenmittelpunkt befindet. Die Whg wird ja auch nicht nur gelegentlich aufgesucht.
Wichtig ist jedoch, dass Nachweise über den Km-Stand vorhanden sind, wenn ein PKW genutzt wird, weil hier die Grenze von 4500 € überschritten wird.
Und ja… ganz vergessen…
Die Wohnung ist auch eine Wohnung, selbst dann, wenn er sich nur an den Nebenkosten beteiligt und die Mieterin die Verlobte ist. Dazu gab es schon Urteile im Bezug auf dopp. Haushaltsführung. Das Finanzamt würde sich auch nicht danach erkundigen, wer der Mieter ist. Um Rückfragen zu vermeiden, könnten Sie dies gleich schriftlich vermerken.
Danke für den super Tipp!!!
Kannst du mir bitte kurz sagen, wie du auf die 4500 Euro kommst,
da ich nicht weiß, wie sich diese Summe zusammensetzt?
Dafür nochmal vielen Dank
und Grüße
Caro
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4500 € ist lt. § 9 EStG die Grenze für Fahrten, die nicht mit dem PKW zurückgelegt werden. Mehr als 4500 gibt es also nur, wenn ein PKW genutzt wird.
d. h. Anzahl Tage der Fahrten x KM x 0,30 € = abzugsfähiger Betrag.
Bei dir liegt das knapp drüber, deshalb sind Nachweise zu erbringen.
Fährt man die Strecke z. B. mit dem Zug, gibt es nicht mehr als 4500 €, auch wenn es tatsächlich mehr wären.
Klasse und Danke!
So noch eine ‚letzte‘ Frage,
wo und wie schreibe ich denn, dass mein Lebensmittelpunkt
woanders ist als zu Hause?
Grüße
Carolin
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