Werbungskosten zu Kapitalerträgen können ja ab 2009 nicht mehr angesetzt werden?
Sind dagegen schon gerichtliche Aktivitäten im Gange?
Wenn „Nein“: Ist es wahrscheinlich, dass in dieser Richtung was losgeht?
Lohnt es sich WK für Kapitalerträge anzugeben (z. B. in Begleitbrief zur SDteuererklärung mit Belegen), um dann nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch erheben zu können?
Frage am Rande:
Gibt es eine Seite im Internet, wo aufgelistet ist, was gerade an stuerlich relevanten Dingen vor hohen Gerichten verhandelt wird?