Werbungskosten

Hallo Zusammen,

Ich habe meinen Lohnsteuererklärung von 2012 und 2013 zurückbekommen in dem ich wie vermutet habe nichts zurückbekomme. Ich war von 2012-13 in der Ausbildung und hatte einen Bruttolohn von 7.400-8.000€
Werbungskosten hatte ich pro Jahr zwischen 2.000-2.300€

Jetzt bin ich an meiner Lohnsteuererklärung 2014 dran in der ich aber schon in einem Festen Angestellten Verhältnis bin, heißt ich zahle ja auch Lohnsteuer.

Kann ich die Webungskosten von 2012 und 13 in der neuen Lohnsteuererklärung 14 geltend machen? Und wenn ja, wie genau?

Liebe Grüße

Benjamin

Hallo,

die Werbungskosten für 2012 und 2013 kannst du nicht noch einmal geltend machen. Der Sinn von Werbungskosten ist, das steuerpflichtige Einkommen zu senken und so auch entsprechend die Einkommensteuer zu senken. Da du in den beiden Jahren so wenig verdient hast, dass keine Steuer entsteht, konntest du die Werbungskosten auch nicht geltend machen.
Für 2014 kannst du die Werbungskosten aus 2014 geltend machen.

Es gibt eine Ausnahme: Übersteigen die Werbungskosten in 2012 oder 2013 dein gesamtes Einkommen in diesen Jahren, können die Werbungskosten als Verlustvortrag in 2014 geltend gemacht werden.

Data