Hallo Zusammen,
Ich habe meinen Lohnsteuererklärung von 2012 und 2013 zurückbekommen in dem ich wie vermutet habe nichts zurückbekomme. Ich war von 2012-13 in der Ausbildung und hatte einen Bruttolohn von 7.400-8.000€
Werbungskosten hatte ich pro Jahr zwischen 2.000-2.300€
Jetzt bin ich an meiner Lohnsteuererklärung 2014 dran in der ich aber schon in einem Festen Angestellten Verhältnis bin, heißt ich zahle ja auch Lohnsteuer.
Kann ich die Webungskosten von 2012 und 13 in der neuen Lohnsteuererklärung 14 geltend machen? Und wenn ja, wie genau?
Liebe Grüße
Benjamin