Person A hatte im Jahr X Fortbildungskosten und keine Einnahmen. Diese möchte sie als Werbungskosten ansetzen und ins nächste Jahr übertragen.
Würde sie dies auf Forumlar N machen obwohl sie keine Einnahmen hatte oder direkt im Mantelbogen?
Danke 
Im Mantelbogen würde sie gar kein passendes Feld dafür finden…
Ab Zeile 55:
„Verlustabzug“
siehe auch § 10d EStG (2)
Um da sinnvoll etwas eintragen zu können braucht man aber erst mal einen Bescheid über die Verlustfeststellung zum 31.12.X.
Ahhh, ok!
Das heißt es funktioniert wirklich einfach über das entsprechende Einkommen-Formular wie bspw. N, wenn es Fortbildungskosten (=Werbungskosten) für den Angestellten-Beruf im nächsten Jahr ist, und man trägt da nur die Werbungskosten ein?
Danke nochmal!