Werbungspauschale?

Hallo,

ich habe Ende 2000 ein Gewerbe angemeldet. Jetzt muss eine Steuererklärung für die kurze Dauer (etwa 7 Wochen) machen.
Die Einnahmen sind unter 2000 DM; die Ausgaben sind auch unter 2000 DM. Muss ich trotzdem eine Gewinn-Verlust Rechnung aufstellen? Und was ist mit der Werbungspauschale; Gesamtausgaben sind unter 2000. Muss ich trotzdem alle Ausgaben auflisten?

Anna

hi anna,

bei einem gewerbebetrieb hast du eine GEWINNeinkunftsart. dieser gewinn ermittelt sich bei dir als kleingewerbetreibender nach dem schema

betriebseinnahmen - betriebsausgaben = gewinn

im gegensatz bei den einkünften auf lohnsteuerkarte

einnahmen - werbungskosten = überschuß

andere worte, andere bedeutung. werbungskosten können bei dir nicht entstehen. und pauschbeträge gibt es daringehend nicht. du musst eine gewinnermittlung nach obigen schema aufstellen und einreichen. wie hast du dich zur umsatzsteuer entschieden? kleinunternehmer ohne USt?

bei weiteren fragen, suche doch im netz unter „Einnahmen-Überschuß-Rechnung“ oder lies § 4 Abs. 3 EStG

der

showbee

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wie hast du dich zur umsatzsteuer entschieden?

kleinunternehmer ohne USt?

Ja, genau.
Noch etwas anderes: Kann ich Buröartikel die ich etwa 4 Wochen vor Gewerbeanmeldung gekauft habe mit zu meinen Ausgaben rechnen?

Wenn Du sie für Dein zu gründendes Unternehmen gekauft hast, handelt es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben. D.h. Du kannst sie ansetzen.

Kleinunternehmer ohne USt??? - bitte um Info
Hallo Leute!

wie/nach welchen Kriterien/Massstäben kann ich mich als Kleinunternehmer ohne USt. ‚definieren‘? Wie geht das, was muss man dabei beachten? Was bedeutet das?

Ich bin seit kurzem neben meinem Fulltime-Job selbständig (Dienstleistungsbranche): Ausgaben: max. 5.000 / Jahr, Einnahmen auch max. 5.000 / Jahr. (Hm, wir reden von DM.)

Mom. plage ich mich gerade mit der Steuererklärung herum, habe eine Liste der Einnahmen und Ausgaben (chronologisch) erstellt. Mit der USt. bin ich aber überfordert. Bei solchen Peanuts möchte ich auch nicht unbed. einen Steuerberater heranziehen.

Vielen Dank im Voraus

Ama

andere worte, andere bedeutung. werbungskosten können bei dir
nicht entstehen. und pauschbeträge gibt es daringehend nicht.
du musst eine gewinnermittlung nach obigen schema aufstellen
und einreichen. wie hast du dich zur umsatzsteuer entschieden?
kleinunternehmer ohne USt?

bei weiteren fragen, suche doch im netz unter
„Einnahmen-Überschuß-Rechnung“ oder lies § 4 Abs. 3 EStG

der

showbee

Hallo Leute!

wie/nach welchen Kriterien/Massstäben kann ich mich als
Kleinunternehmer ohne USt. ‚definieren‘? Wie geht das, was
muss man dabei beachten? Was bedeutet das?

Ich bin seit kurzem neben meinem Fulltime-Job selbständig
(Dienstleistungsbranche): Ausgaben: max. 5.000 / Jahr,
Einnahmen auch max. 5.000 / Jahr. (Hm, wir reden von DM.)

hi anna,

es kommt hier zum ersten darauf an, wie du deine eigenen rechnungen gestalltet hast.

hast du geschrieben

„xxx DM incl. 16% USt“ oder
„xxx DM + yyy DM USt = zzz DM Rechnungsbetrag“

dann bist du regelbesteuert, weil du dich durch konkludentes handeln von der kleinunternehmerregelung verabschiedet hast.

rechnungen von kleinunternehmern sehen so aus:

„xxx DM - kein USt Ausweis nach § 19 UStG - Kleinunternehmer“

wenn du USt ausgewiesen hast, muss du nun vereinfach die
selbst geschriebenen USt-Betrage abzueglich der DIR in rechnung gestellten USt betrage anmelden. das nennt man dann vorsteuerabzug.

also, überleg mal wie das bei dir ist.

rein theoretisch wäre bei dir die regelung anwendbar

  • umsaetze im kalenderjahr unter 13.500 DM und im naechsten voraussichtlich unter 100.000 DM …

ein antrag zur REGELBESTEUERUNG - mit USt ausweis bindet dich 5 jahre lang …

bis dembald hier, wenn du antworten hast

der

showbee

hallo anna,

alle wichtigen fragen, die man als gewerbetreibender, der gerade ein gewerbe angemeldet hat, wissen muss, findest du unter folgendem Link: http://www.google.de/search?q=cache:_6d0uAi_fLA:www…

Das eigene Unternehmen: Für viele
Existenzgründerinnen und Existenz-
gründer ist das die lang ersehnte
Erfüllung eines Traums. Zumindest
aber ein tiefer Einschnitt in die bishe-
rige Arbeits- und Lebenssituation. Der mutige Schritt in
die Selbständigkeit bedeutet Veränderung, Dazulernen,
Risiken. Aber auch neue Chancen.

Das Land Niedersachsen heißt neue Unternehmerinnen
und Unternehmer immer herzlich willkommen. Ohne
neue Geschäftsideen, ohne innovative Konzepte und
deren Umsetzung gäbe es keinen wirtschaftlichen Auf-
schwung, keine neuen Arbeitsplätze. Neue Unternehmen
sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Stand-
orts und für die soziale Sicherheit. Wir alle profitieren
von jenen, die den Mut aufbringen, ihre Ideen in die Tat
umzusetzen, die die Chancen des Marktes sehen, sie
richtig einschätzen und nutzen.

Mit dieser Broschüre möchten wir Ihre Unternehmens-
gründung unterstützen. Sie gibt Ihnen Tipps für die
wichtigsten steuerlichen Fragen, die auf Sie zukommen
werden. Dabei kann natürlich nicht auf jeden Einzelfall
eingegangen werden. Sie können sich aber mit Ihren Fra-
gen jederzeit direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter Ihres Finanzamtes wenden. Dort hilft man Ihnen
gerne weiter.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem neuen Unternehmen für
den Start und die Zukunft viel Erfolg

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