Leider nein. Es ist eher umgekehrt, und
da Du Dich ja so gross als
unterstuetzender Webmaster herausstellst,
bin ich auch ziemlich (allerdings
negativ) beeindruckt, mit welcher
Vehemenz Du hier Deine Meinung kundtust.
Es ist ein Unterschied zwischen
Gwerbeanmeldung und Handeln im
geschaeftlichen Verkehr. Vielleicht ist
Dir bekannt (als Webmaster), dass selbts
der (harmlose) Link auf eine Free- oder
Shareware auf einer PRIVATEN WEBSEITE als
Handeln im Geschaeftsverkehr
interpretiert wird. (Urteil zu
„-TelcoExplorer“, wenn ich mich recht
erinnere). da wurde mit 1300 DM Kosten
abgemahnt (und fuer Recht erkannt).
Leider ist das Recht nicht immer so wie
wir uns das wuenschen und hier mit moral
und demokratie zu kommen…Deine armen
Kunden.
Punkt 1. ist es für mich als Webmaster selbstverständlich hinter meinen Kunden bei auftauchenden Problemen zu stehen auch dann,
wenn diese bereits lange vor übernahme der WebWartung verursacht worden sind.
Pinkt 2. habe ich nach Kenntnis des Umstandes meinen Kunden darüber informiert, das dies zu Problemen führen könnte.
Punkt 3. verstößt das halbe Internet nach deiner Aussage gegen das Gesetz. Man kann wohl kaum von jedem Internetnutzer rechtskundigkeit verlangen wenn dies nichtmal den Rechtsausübenden selbst klar ist, was hier eigentlich rechtlich korrekt ist und was nicht…
Einer meiner Kunden hat einen Fehler gemacht und sein späterer Webmaster steht trotzdem hinter ihm, wenn dich das negativ beeindruckt tust du mir leid…
Ich wäre schon von dir beeindruckt, wenn deine Aussagen auch korrekt wären, in dem Falle würde ich mich gern mit dir beraten,
was man tun könnte um meinen kunden definitiv zu helfen. deine aussagen sind
jedoch nicht besonders hilfreich und leider auch nicht korrekt…
wenn du dich dadurch persönlich angegriffen fühlst, ist das dein problem…
Nochmal in eindeutigen worten, mein kunde
sucht hilfe, weil die derzeitige situation über das durchschnittliche Rechtswissen eines normalen Menschen hinaus geht…
und übrigens auch über das wissen eines normalen webmasters. Mag ja sein das du dich für besonders rechtskundig hältst, aber ich als webmaster bin leider nicht so nen wandelndes rechtslexikon…
Telco-Urteilsspruch :
------------- Zitat --------------------
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Gegenstand des Rechtsstreits sind Kosten für eine markenrechtliche Abmahnung.
Die Klägerin entwickelt und vermarktet Software und ist Inhaberin der am 22.09.1995 angemeldeten deutschen Marke „Explorer“ (Anlage K 1). Die Marke ist eingetragen für Datenverarbeitungsgeräte und Datenverarbeitungsprogramme. Der Beklagte betreibt unter der Internetadresse „www.spartips.com“ eine Homepage.
Im Rahmen des Dienstleistungsangebots des Beklagten war auch die Möglichkeit angeboten, eine Software mit der Bezeichnung „Telco-Explorer“ auf den Rechner des Nutzers herunter zu laden (Anlage K 3 a). Der Telco Explorer wurde als eine ausgezeichnete Hi1fe beim Vergleich verschiedener
Telekommunikationsanbieter zu allen Tageszeiten angeboten.
Mit Schreiben. vom 19.06.1998 wurde der Beklagte wegen dieses Sachverhalts von der Klägerin abgemahnt (Anlage K 4).
--------------- ende-----------
soviel zu deinen Kenntnissen…
Meine Kunden schätzen durchaus das Engagement mit dem ich mich vor- oder hinter ihnen stelle und deshalb lass ich mich auch nicht als >>>bösen webmaster