Werde auf DM 500000 verklagt

ich denk mal das steht sehr wohl zur
debatte
das recht sollte nämlich moralischen
grundsätzen der allgemeinheit folgen und
nicht umgekehrt…
wenn wir uns alle nach deinen
rechtsgrundsätzen richten, sollten wir
das nicht länger demokratie nennen…

ach du lieber Himmel!

angaben unrelevant, da nicht korrekt !
jeder aktienbesitzer wäre demnach
gewerbetreibender !

Naja…hier war wohl der blauaeugige
Wunsch der Vater des Gedankens… und des
Tons.

diskussion oder streit ? das ist wie mit
den gebieten und beschäftsfeldern, gelle
?

Es ist leider so, dass Du eine andere meinung hast, aber etwas aggressiv dabei auftrittst. Kein Wunder, dass Deine Kunden das blaue Wunder erleben.

ich denke du verträgst keinen widerspruch
und ich bezeifle mal das das alles
richtig sein soll, was du hier zum besten
gibst…

gott sei dank ist es noch nicht rechtlich
geregelt, das jeder (d)einer meinung sein
muss …

Leider nein. Es ist eher umgekehrt, und da Du Dich ja so gross als unterstuetzender Webmaster herausstellst, bin ich auch ziemlich (allerdings negativ) beeindruckt, mit welcher Vehemenz Du hier Deine Meinung kundtust.
Es ist ein Unterschied zwischen Gwerbeanmeldung und Handeln im geschaeftlichen Verkehr. Vielleicht ist Dir bekannt (als Webmaster), dass selbts der (harmlose) Link auf eine Free- oder Shareware auf einer PRIVATEN WEBSEITE als Handeln im Geschaeftsverkehr interpretiert wird. (Urteil zu „-TelcoExplorer“, wenn ich mich recht erinnere). da wurde mit 1300 DM Kosten abgemahnt (und fuer Recht erkannt).
Leider ist das Recht nicht immer so wie wir uns das wuenschen und hier mit moral und demokratie zu kommen…Deine armen Kunden.

Und tschuess
Frank

Leider nein. Es ist eher umgekehrt, und
da Du Dich ja so gross als
unterstuetzender Webmaster herausstellst,
bin ich auch ziemlich (allerdings
negativ) beeindruckt, mit welcher
Vehemenz Du hier Deine Meinung kundtust.
Es ist ein Unterschied zwischen
Gwerbeanmeldung und Handeln im
geschaeftlichen Verkehr. Vielleicht ist
Dir bekannt (als Webmaster), dass selbts
der (harmlose) Link auf eine Free- oder
Shareware auf einer PRIVATEN WEBSEITE als
Handeln im Geschaeftsverkehr
interpretiert wird. (Urteil zu
„-TelcoExplorer“, wenn ich mich recht
erinnere). da wurde mit 1300 DM Kosten
abgemahnt (und fuer Recht erkannt).
Leider ist das Recht nicht immer so wie
wir uns das wuenschen und hier mit moral
und demokratie zu kommen…Deine armen
Kunden.

Punkt 1. ist es für mich als Webmaster selbstverständlich hinter meinen Kunden bei auftauchenden Problemen zu stehen auch dann,
wenn diese bereits lange vor übernahme der WebWartung verursacht worden sind.
Pinkt 2. habe ich nach Kenntnis des Umstandes meinen Kunden darüber informiert, das dies zu Problemen führen könnte.
Punkt 3. verstößt das halbe Internet nach deiner Aussage gegen das Gesetz. Man kann wohl kaum von jedem Internetnutzer rechtskundigkeit verlangen wenn dies nichtmal den Rechtsausübenden selbst klar ist, was hier eigentlich rechtlich korrekt ist und was nicht…

Einer meiner Kunden hat einen Fehler gemacht und sein späterer Webmaster steht trotzdem hinter ihm, wenn dich das negativ beeindruckt tust du mir leid…
Ich wäre schon von dir beeindruckt, wenn deine Aussagen auch korrekt wären, in dem Falle würde ich mich gern mit dir beraten,
was man tun könnte um meinen kunden definitiv zu helfen. deine aussagen sind
jedoch nicht besonders hilfreich und leider auch nicht korrekt…
wenn du dich dadurch persönlich angegriffen fühlst, ist das dein problem…

Nochmal in eindeutigen worten, mein kunde
sucht hilfe, weil die derzeitige situation über das durchschnittliche Rechtswissen eines normalen Menschen hinaus geht…
und übrigens auch über das wissen eines normalen webmasters. Mag ja sein das du dich für besonders rechtskundig hältst, aber ich als webmaster bin leider nicht so nen wandelndes rechtslexikon…

Telco-Urteilsspruch :
------------- Zitat --------------------
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Gegenstand des Rechtsstreits sind Kosten für eine markenrechtliche Abmahnung.

Die Klägerin entwickelt und vermarktet Software und ist Inhaberin der am 22.09.1995 angemeldeten deutschen Marke „Explorer“ (Anlage K 1). Die Marke ist eingetragen für Datenverarbeitungsgeräte und Datenverarbeitungsprogramme. Der Beklagte betreibt unter der Internetadresse „www.spartips.com“ eine Homepage.
Im Rahmen des Dienstleistungsangebots des Beklagten war auch die Möglichkeit angeboten, eine Software mit der Bezeichnung „Telco-Explorer“ auf den Rechner des Nutzers herunter zu laden (Anlage K 3 a). Der Telco Explorer wurde als eine ausgezeichnete Hi1fe beim Vergleich verschiedener
Telekommunikationsanbieter zu allen Tageszeiten angeboten.
Mit Schreiben. vom 19.06.1998 wurde der Beklagte wegen dieses Sachverhalts von der Klägerin abgemahnt (Anlage K 4).
--------------- ende-----------
soviel zu deinen Kenntnissen…

Meine Kunden schätzen durchaus das Engagement mit dem ich mich vor- oder hinter ihnen stelle und deshalb lass ich mich auch nicht als >>>bösen webmaster