Betreff meine Domain http://www.metalux.de/
nach§§12 BGB,MarkenG.werde ich,Streitwert DM500000!!!verklagt,habe eine Private Homepage mit Animierten Gif,Günthers Metalux
und meine Private Rechtschutzversicherung hilft mir in Keiner weise!sagen mir nur für den markenG,gibt es keine Rechtschutz!habe ein ganzes Paket(familienrechtschutz)bei der Viktoria.DAS…und jetzt frage ich mich warum ich nun das Paket habe(für teueres Geld)soll doch normalerweise der Familie helfen?das sie nicht in den Ruin gestürzt werden!aber scheinbar habe ich mich da kräftig getäuscht:frowning:
Gruss Günther
Hallo Günther!
So leicht wirst Du nicht in den Ruin getrieben. Die klagende Firma muß ihren Schaden nachweisen. Es reicht nicht, daß sich deren Anwalt mit gierigem Blick auf die BRAGO einen Betrag aus den Fingern saugt.
Suche Dir einen Anwalt, der etwas von gewerblichen Schutzrechten versteht. Vorsicht: Angesichts eines in Aussicht stehenden hohen Streitwertes wird das vielleicht mancher Advokat von sich behaupten, der sich sonst um verbeulte Kotflügel streitet.
Ein auf diesem Sachgebiet versierter Anwalt wird klären, ob überhaupt Rechte Dritter berührt wurden, wenn Deine Seite rein privater Natur war. Selbst bei gewerblicher Nutzung -wenn dort z.B. Werbung stattfand- ist es noch lange nicht sicher, ob Du z.B. mit einem Werbebanner für Sägeblätter einem Farbenhersteller ins Gehege kommen kannst, etc . Außerdem sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen der Schuß für den Abmahner nach hinten losgeht und er seinen Markenschutz plötzlich gefährdet sieht.
Ruhe bewahren und einen tüchtigen Anwalt suchen!
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Kann mich nur meinem „Vorredner“ anschließen:
RUHE bewahren!!!
Erstens bezweifel ich doch leicht, daß du mit einer privaten Homepage einen solchen Schaden anrichten kannst ;o)
Zweitens liefert das Internet leider vielen unseriösen Anwälten „Material“ für dubiöse Klagen, die baer im Regelfall nidergeschmettert werden…
Drittens werden Streitwerte oftmals höher gesetzt um den „Gegner“ einzuschüchtern ohne rechtliche Handhabe…
Viertens ist noch lange nicht klar, ob Deine REchtsschutzversicherung nicht bezahlen muß. Die sagen oftmals erst nein, vorallem bei so hohen Streitwerten… lass das auch deinen Anwalt klären…
Fünftens kannst du Dich eventuell auch zur Wehr setzen indem du Strafanzeige erstattest…z. B. wegen versuchtem Betruges…
Alles in allem brauchst du natürlich einen Anwalt und wenn du etwas detaillierter Dein Problem hier postest werden dir sicher auch einige Experten hier besser helfen können…
Gruß
Bernd
Es geht um Vorwurf des Domaingrabbing
Hinweise:
unter Metalux findet man im Internet:
www.metalux.de von Günther Jentz
www.metachem.de , liefert unter Metalux (kein Warenzeichen) hochglänzende Alu-Oberflächen
www.css-online.com/kunden/metalux.htm , ein Metallhärter der mit dem Metalux (Warenzeichen!) Alu härtet.
Das sind alles Branchen, die mit Günthers Freizeitvergnügen nichts zu tun haben. Die beiden Unternehmen sollten untereinander Probleme haben, aber G. ist da aussen vor.
Ich vermute, man will folgendes ausnutzen, falls der Kläger einer der besagten Firmen ist: Seit kurzer Zeit ist unerlaubtes Domaingrabbing per Rechtsprechung verboten. Je nachdem welche der beiden Firmen G. juristisch angeht, könnte ich mir vorstellen, dass man auf seine URL scharf ist, weil man sie für eigene Zwecke haben will.
Nun ist das mit Domaingrabbing so: G. betreibt ja die Seite bereits seit einiger Zeit. Die URL wird nicht blockiert, sondern genutzt. G. hat sie (vermute ich einmal) nicht Metalux genannt, um Geld damit zu spekulieren, sondern weil er das einen schönen Namen fand. Da geht der Vorwurf des Domaingrabbing in die Leere. Relevant kann somit sein, wann www.metalux.de ans Netz gegangen ist.
Metalux ist auch nicht gerade ein Weltname mit höhrer anzusetzenden Schutzrechten.
Anwalt nehmen, prüfen lassen. Ggf. Ablöse für die URL zahlen lassen (Vergleich).
Schau mal unter
www.netlaw.de.
der scheint ahnung zu haben,
aber erst schauen, was er nimmt.
gruss
Frank
Hallo,
zunächst mal kannst du mit einer privaten Website gar nicht gegen Markenrecht verstoßen. Was wird dir denn genau zur Last gelegt? Womit begründen die denn ihren Schaden? Wenn du dir jetzt einen Anwalt nimmst, kann ich dir zu 80% versichern, dass du auf dessen Kosten vermutlich sitzen bleiben wirst. Du kannst natürlich versuchen, das Geld von denen wieder einzutreiben, aber solche Prozesse verlaufen meiner Erfahrung nach oft genug im Sand. Tip: zunächst einem Anwaltliche BERATUNG, ohne dass der Anwalt ein Schreiben aufsetzt, denn dann wird es teuern. Dann in Ruhe über weitere Schritte nachdenken.
Du hast gute Karten.
Alles Gute wünscht
Michael
Vorsicht! Selbstverständlich kann man mit einer privaten Website mit dem Markenrecht in Konflikt kommen!
Was den Streitwert angeht, mag es dahin gestellt sein ob sich ein Gericht dem anschließt, aber so um die DM 100.000 sind schon fast üblich, wenn es um Domains geht.
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Vorsicht! Selbstverständlich kann man mit
einer privaten Website mit dem
Markenrecht in Konflikt kommen!
Quatsch, man muss dazu im Wettbewerb stehen. Markenrecht gilt ja eh nur innerhalb der eingetragenen Sparten. Und eine private Website steht i.d.R. in keiner dieser Sparten. Somit gibt es also i.d.R. gar keinen Konflikt. Ich meine natürlich wirklich private Websites.
Bye
Michael
Quatsch, man muss dazu im Wettbewerb
stehen.
…es sind Werbeeinblendungen drauf…
gruss
Frank
sind die Werbeeinblendungen relevant??
… aber er steht (vermutlich)doch nicht im Wettbewerb zu der Firma, die ihn ran-kriegen will.
…es sind Werbeeinblendungen drauf…
gruss
Frank
… aber er steht (vermutlich)doch nicht
im Wettbewerb zu der Firma, die ihn
ran-kriegen will.
Nunja, aber
- Er handelt dadurch vermutlich im Geschaeftsverkehr. Das waere dann keine Privatseite. Nebem der Werbebranche waeren die auf dieser Seite eingeblendeten Firmengeschaeftsfelder relevant.
- Ist die Marke eingetragen, dann sicher fuer bestimmte Gebiete. Tangieren die beworbenen Firmen der Werbeeinblendungen die Gebiete bzw. die Geschaeftsfelder der abmahnenden Firma? Wenn ja, hat er sehr schlechte Karten, wuerde ich sagen.
- Auch ohne Markeneintrag existiert bei frueher Geschaeftsaufnahme ein Titelschutz…(soviel mir bekannt).
Angaben ohne Gewaehr…ohne Anwalt wuerde ich an seiner Stelle nichts machen.
Frank
Weiter unten ‚Domainwahl‘ lesen. Hilfreich.
Weiter unten „Domainwahl“ lesen. Hilfreich.
Damit war der Kollisionsfall Marke gegen Domain gmeint. Dabei sollte es kein Problem sein, aus dem Markenrecht einen Anspruch auf die Domain abzuleiten, völlig unabhängig von den Inhalten der Internetseite.
Gruß
Frank
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Damit war der Kollisionsfall Marke gegen
Domain gmeint. Dabei sollte es kein
Problem sein, aus dem Markenrecht einen
Anspruch auf die Domain abzuleiten,
völlig unabhängig von den Inhalten der
Internetseite.
Es kann sein, dass ein Anspruch auf die Domain besteht - aber nur, wenn die Marke sehr bekannt ist. Aber Schadenerstatz ist in dem Fall total ausgeschlossen, wenn auf der Website selbst nicht schädlicher Inhalt gegen den Markeninhalber ist/war.
Bye
Michael
geb ich dir vollkommen recht…
ps: als sein webmaster ist es für mich slebstverständlich meinen kunden in jeder art zu unterstützen, egal ob er klein oder
groß ist, und das solange er im recht ist…
ich denke das ganze dient der geldvermehrung, denn bisher hat er keinerlei
anstalten gemacht mit mir oder günther in verhandlungen treten zu wollen…
ps: und solltet ihr einen tüchtigen webaster suchen der hinter euch steht, könnt ihr mich ruhig fragen oder noch besser, fragt meine kunden z. b. günther
gruss lexx
admin of dundeeweb
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- Er handelt dadurch vermutlich im
Geschaeftsverkehr. Das waere dann keine
Privatseite. Nebem der Werbebranche
waeren die auf dieser Seite
eingeblendeten Firmengeschaeftsfelder
relevant.
kompletter unsinn
- Ist die Marke eingetragen, dann sicher
fuer bestimmte Gebiete.
marken werden für länder eingetragen, hier also für deutschland…
- Auch ohne Markeneintrag existiert bei
frueher Geschaeftsaufnahme ein
Titelschutz…(soviel mir bekannt).
es existiert auch nen werkschutz an multimedialen werken wie z.b. günthers werk es darstellt… namensrecht wird garnicht angegriffen, daher können se den titelschutz auch behalten…darum gehts doch günther nicht… und der firma gehts angesichts ihrer internetnutzung sicher nicht um verteidigung eines titels gegen eine privatperson…sie wollen seine domain und sein habe unzwar geschenkt…
Frank
angaben unrelevant, da nicht korrekt !
jeder aktienbesitzer wäre demnach gewerbetreibender !
gruss lexx
richtig,
das steht auch im markengesetz drin !
hier wird das markengesetz so hingebogen, wie es der firma gerade so einfällt !
dazu wurde das gesetz aber nicht geschaffen,
es soll rechte schützen, aber sicher nicht
kleine leute plündern, die z.b. was erbauen und dem nen namen geben… dann hätten die aboriginals anspruch auf ganz australien gehabt, weil die engländer später kamen
und ne flagge gehisst haben…
england ist ja auch ne schutzwürdige bezeichnung…
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nein, wenn nen privatmann nen paar mark dazu verdient, geht er doch nicht gleich ne geschäftliche beziehung ein, dann hätte jeder der nen werbebanner ans auto klatscht gleich nen gewerbe anmelden müssen…
das ist unsinn ! er ist ob werbebanner oder nicht ein privatmann und sein werbebanner hat nichts mit farben zu tun, weder nahe noch entfernt…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
- Er handelt dadurch vermutlich im
Geschaeftsverkehr. Das waere dann keine
Privatseite. Nebem der Werbebranche
waeren die auf dieser Seite
eingeblendeten Firmengeschaeftsfelder
relevant.kompletter unsinn
Tickst Du richtig? Ich koennte mir die TUI-Domain krallen, eine Privatseite draus amchen und Werbung fuer Neckermann-Reisen und 123-fly einblenden. Nach Deiner Meinung.
- Ist die Marke eingetragen, dann sicher
fuer bestimmte Gebiete.marken werden für länder eingetragen,
hier also für deutschland…
Mit Gebiete sind hier Geschaeftsfelder gemeint - das sollte bekannt sein.
- Auch ohne Markeneintrag existiert bei
frueher Geschaeftsaufnahme ein
Titelschutz…(soviel mir bekannt).es existiert auch nen werkschutz an
multimedialen werken wie z.b. günthers
werk es darstellt… namensrecht wird
garnicht angegriffen, daher können se den
titelschutz auch behalten…darum gehts
doch günther nicht… und der firma gehts
angesichts ihrer internetnutzung sicher
nicht um verteidigung eines titels gegen
eine privatperson…sie wollen seine
domain und sein habe unzwar geschenkt…
Es geht um Webseiten, die unter dem Domainnamen abgelegt sind. Wenn die Frima eine Markenrechte im Gebiet (oder Geschaeftsfeld) der Werbung besitzt oder auf dem Gebiet firmiert hat, wird sie wohl recht bekommen. (Ob das moralisch Ok ist oder nicht, steht hier nicht zur Debatte…)
angaben unrelevant, da nicht korrekt !
jeder aktienbesitzer wäre demnach
gewerbetreibender !
Naja…hier war wohl der blauaeugige Wunsch der Vater des Gedankens… und des Tons.
- Er handelt dadurch vermutlich im
Geschaeftsverkehr. Das waere dann keine
Privatseite. Nebem der Werbebranche
waeren die auf dieser Seite
eingeblendeten Firmengeschaeftsfelder
relevant.kompletter unsinn
Tickst Du richtig? Ich koennte mir die
TUI-Domain krallen, eine Privatseite
draus amchen und Werbung fuer
Neckermann-Reisen und 123-fly einblenden.
Nach Deiner Meinung.
grundsätzlich kannst du das auch machen, ist natürlich ne frage ob de diese domain auch kriegst …
dein denkfehler ist, da jeder der nen banner drauf hat, automatisch ein gewerbe betreibt, das ist jedoch kompletter unsinn, dann wären sämtliche privatseiten mit bannerrotation geschäftsseiten, wenn da die ltu-werbung auftaucht…
- Ist die Marke eingetragen, dann sicher
fuer bestimmte Gebiete.marken werden für länder eingetragen,
hier also für deutschland…
Mit Gebiete sind hier Geschaeftsfelder
gemeint - das sollte bekannt sein.
sorry, ich bin leider nicht so hoch gebildet und daher sind für mich „geschäftsbereiche“ kaufmännische und „gebiete“ geografische begriffe…man kann das sicherlich auch umdrehen…(-;
- Auch ohne Markeneintrag existiert bei
frueher Geschaeftsaufnahme ein
Titelschutz…(soviel mir bekannt).es existiert auch nen werkschutz an
multimedialen werken wie z.b. günthers
werk es darstellt… namensrecht wird
garnicht angegriffen, daher können se den
titelschutz auch behalten…darum gehts
doch günther nicht… und der firma gehts
angesichts ihrer internetnutzung sicher
nicht um verteidigung eines titels gegen
eine privatperson…sie wollen seine
domain und sein habe unzwar geschenkt…Es geht um Webseiten, die unter dem
Domainnamen abgelegt sind. Wenn die Frima
eine Markenrechte im Gebiet (oder
Geschaeftsfeld) der Werbung besitzt oder
auf dem Gebiet firmiert hat, wird sie
wohl recht bekommen. (Ob das moralisch Ok
ist oder nicht, steht hier nicht zur
Debatte…)
ich denk mal das steht sehr wohl zur debatte
das recht sollte nämlich moralischen grundsätzen der allgemeinheit folgen und nicht umgekehrt…
wenn wir uns alle nach deinen rechtsgrundsätzen richten, sollten wir das nicht länger demokratie nennen…
angaben unrelevant, da nicht korrekt !
jeder aktienbesitzer wäre demnach
gewerbetreibender !
Naja…hier war wohl der blauaeugige
Wunsch der Vater des Gedankens… und des
Tons.
diskussion oder streit ? das ist wie mit den gebieten und beschäftsfeldern, gelle ?
ich denke du verträgst keinen widerspruch und ich bezeifle mal das das alles richtig sein soll, was du hier zum besten gibst…
gott sei dank ist es noch nicht rechtlich geregelt, das jeder (d)einer meinung sein muss …
gruss lexx