Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum Kündiguns-Datum ohne Gericht rausgeschmießen , wenn ich zum Zeitpunkt keine Wohnung finde?

Hilfe! Im Inet habe ic nur allgemeine Info über dem Aufhebungsmietvertrag, aber keine konkrete Antwort gefunden.

Werde ic durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum Kündiguns-Datum rausgeschmießen , wenn ic zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zum jetzigen konventionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für den Vermieter?
Wenn ic z. B. zum Kündiguns-Datum im Krankenhaus sein werde, darf man mei Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie Der Vermieter verplappert hat?

Zum 01. 10. 16 bin wegen dem Abriss des Gebäudes gekündigt. Ic habe dem Vermieter geschrieben, dass ic bis zum Renteneintritt im August 2017 arbeiten möchte.
der Vermieter hat mi einen Aufhebungsmietvertrag bis Dez. 2017 angeboten.
Aber ic muss nach Hamburg umziehen, wo die Wohnungssituation noch vor „Flüchtlingslavine“ katastrophal war. Ic habe mir Entschlossen, in die Frührente im August 2016n zu gehen. Trotzdem bin mi gar nicht siecher, dass mi gelingt, eine bezahlbare Wohnung im Zeitraum vom Mai bis September zu finden. Ic bin bereit, den Aufhebungsmietvertrag zu schließen und dann habe ic zusätzlich ca. ein Jahr, die Wohnung zu suchen. Aber sogar diese Zeit kann nicht reichen, um eine Wohnung in Hamburg zu finden.

Deshalb wiederhole ich meine frage von oben:

Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum IX-Datum rausgeschmießen , wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zu meinem jetzigen konzeptionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für Vermieter?
Wenn ich z. B. im Krankenhaus sein werde, darf er meine Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie er verplappert hat?

Vielen Dank im Voraus!

Aufhebungsvertrag heist doch im beidseitigem Einvernehmen. Auch wenn du dort wohnen bleibst sind die regularen Schritte einzuhalten. Der Vermieter müsste dich per Räumungsklage der Wohnung verweisen.

Vielen Dank

Ich werde dankbar, wenn jemand noch dazu was sagt.*

Dazu gibt´s nichts mehr zu sagen, was OBM schreibt stimmt.
Man kann höchstens noch hinzufügen,dass wenn es zu einem Räumungsverfahren kommen sollte, dies eine teure Angelegenheit für den Mieter wird. ramses90

Herzlichen Dank di r ( muss Ich-Form vermeiden) auch. Also, wenn ic h euc h richtig verstanden habe ( bi n behindert, aber nicht geistig, sondern sprachlich, da ic h Russlanddeutscher bi): der Vermieter muss mic h AUCH beim AUFHEBUNGSVERTRAG „durch Räumungsklage der Wohnung verweisen“. Wieso denn hat der Vermieter mi r den Aufhebungsvertrag angeboten, wenn beim des Aufhebungsvertrag „die reguläre Schritte einzuhalten sind“?
" wenn es zu einem Räumungsverfahren kommen sollte, dies eine teure Angelegenheit für den Mieter wird"-danke für die Warnung auch. Ic h werde alles mögliches machen, um ne Wohnung zu finden und ic werde dabei die Beweise sammeln. Außerdem sind die Wohnungen in Hamburg soo teuer, dass mi r nach dem Abzug allen Miet - und NK evtl.des Provisions für einen Makler mi r Mitteln höchstwahrscheinlich unter Existenzminimum bleiben werden, es sei denn, die Grundsicherung bezogen wird. Soll ic h trotzdem kosten für einen Räumungsverfahren tragen?

Der Aufhebungsvertrag setzt ja ein Datum fest an dem die Wohnung an den Vermieter übergeben werden muß.
Wenn der Mieter dann nicht auszieht, dann ist das genauso wie wenn der Mieter nach einer Wohnungskündigung nicht ausziehen würde und dann kann der Vermieter die Räumungsklage anstrengen und die kostet!
Wenn der Mieter dann nicht zahlen kann, wird die Sache immer teurer und wird letztendlich in einer Privatinsolvenz des Mieters landen.
Nur wenn man kein Geld hat, bedeutet das nicht, dass man seine Schulden nicht zahlen muß!
Der Mieter kann allerdings Prozeßkostenhilfe beim Gericht beantragen. ramses90

Vielen, vielen Dank!
Ich lies übrigens, Meine Frage zu korrigieren, deshalb stelle ich sie noch ein mal.

Hier ist die Antwort von

StechusKaktus
"Ein Aufhebungsvertrag bedeutet eine außergerichtliche Einigung. Der Vermieter profitiert von einem berechenbaren Auszugstermin und du profitierst im Gegenzug von einem Geldbetrag, der dich in die Lage versetzen sollte, alternativen Wohnraum zu finden. Wenn du den Aufhebungsvertrag abschließt, dann können die Vereinbarungen auch gerichtlich durchgesetzt werden, d.h., er kann dich dann auch rausschmeißen. Denn dafür hat er dir ja auch Geld gezahlt. Ich kenne Fälle in München, bei denen den Mietern 30.000 Euro gezahlt wurden, die haben gejubelt.
Für dich geht es doch nur darum, wann du ausziehen musst. Und die Schikanen der Vermieter und Gerichtsverfahren sind teuer und freudlos. Von daher empfehle ich dir folgendes:

  1. Hole dir Hilfe von einem Mieterschutzverein, mit dem du die Konditionen überlegst (insbesondere Abfindungsbetrag), die du forderst.
  2. Fang rechtzeitig an, dich um eine neue Wohnung zu kümmern.

Um einen Auszug kommst du nicht vorbei. Und wie Gerichte entscheiden ist leider niemals vorhersehbar. Besser also, du verhandelst mit der Hilfe des Mieterschutzvereins selbst."

Von mir, dima, ( wenn jemand Zeit hat, da DIESE Frage nicht so wichtig ist, na, ja, ich werde enorme Kosten wegen der Kündigung tragen): interessant, kann man wirklich eine Abfindung verlangen? Ist es moralisch ok oder ist es ne Erpressung?