Hilfe! Im Inet habe ic nur allgemeine Info über dem Aufhebungsmietvertrag, aber keine konkrete Antwort gefunden.
Werde ic durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum Kündiguns-Datum rausgeschmießen , wenn ic zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zum jetzigen konventionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für den Vermieter?
Wenn ic z. B. zum Kündiguns-Datum im Krankenhaus sein werde, darf man mei Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie Der Vermieter verplappert hat?
Zum 01. 10. 16 bin wegen dem Abriss des Gebäudes gekündigt. Ic habe dem Vermieter geschrieben, dass ic bis zum Renteneintritt im August 2017 arbeiten möchte.
der Vermieter hat mi einen Aufhebungsmietvertrag bis Dez. 2017 angeboten.
Aber ic muss nach Hamburg umziehen, wo die Wohnungssituation noch vor „Flüchtlingslavine“ katastrophal war. Ic habe mir Entschlossen, in die Frührente im August 2016n zu gehen. Trotzdem bin mi gar nicht siecher, dass mi gelingt, eine bezahlbare Wohnung im Zeitraum vom Mai bis September zu finden. Ic bin bereit, den Aufhebungsmietvertrag zu schließen und dann habe ic zusätzlich ca. ein Jahr, die Wohnung zu suchen. Aber sogar diese Zeit kann nicht reichen, um eine Wohnung in Hamburg zu finden.
Deshalb wiederhole ich meine frage von oben:
Werde ich durch die Schließung des Aufhebungsmietvertrags zum IX-Datum rausgeschmießen , wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Wohnung finde? Braucht der Vermieter dafür keinen Gerichtsverfahren? Entscheidet das Gericht im Vergleich zu meinem jetzigen konzeptionellen, unbefristeten Mietvertrag ( im 2000 geschlossen) beim Aufhebungsmietvertrag eher für Vermieter?
Wenn ich z. B. im Krankenhaus sein werde, darf er meine Sachen nach dem Ablauf des Aufhebungsmietvertrags rausscnmeißen, wie er verplappert hat?
Vielen Dank im Voraus!