Hallo werde demnächst Vater eines Mädchens. Die Mutter hat bereits ein 6 jähriges Kind und ist alleinerziehend. Das Kind ist stark Sprachbehindert. Liegt meines erachtens nach an der Erziehung sitzt ein Meter vom Fernseher den ganzen Tag. Sie ist arbeitslos lebt mit drei Katzen und dem Sohn in einer 2 Zimmerwohnung. Ich wohne in einem anderen Bundesland ca 700 Km entfernt. Verdiene knapp 2000 euro netto und bin in einer Beziehung seit 6 Jahren. (Sie hat mir den Seitensprung verziehen und würde das Kind mit mir Großziehen). Wie stehen meine Chancen das mir das Kind zugesprochen wird?
Das kann ich dir nicht sagen. Am besten wäre es, du
würdest dich mit der Mutter einigen.
Bestehe auf jedem Fall auf geteiltem Sorgerecht.
Vielleicht erkundigst du dich schon mal bei einem Jugendamt in deiner Nähe.
Da bekommst du am ehesten Informationen.
Viel Glück
Puh, würde dir gerne helfen, aber das ist nicht mein Thema… alles Gute!
Meiner Meinung nach geht das nur über das Familiengericht, sehr er langwierig und nervraubender Gerichtsprozess erwartet dich der viel Geld kostet und auch dem Kind schaden könnte.Du musst beweisen das
das so ist wie du sagst, und selbst dann ist nicht sicher das du das alleinige Sorgerecht bekommst…Du brauchst auf jeden Fall rechtlichen Beistand…oder du versuchst es , in dem du das Gespräch mit dem"1Night Stand" suchst, und ihr euch so einigt was auch nicht einfach ist
, aber dem Kind weniger schaden tut
Falls noch Fragen asind , einfach melden.
Gruss Mac
Hallo,
erstmal finde ich es super, dass Du die Verantwortung übernehmen willst.
Hast du schon mal mit der Mutter gesprochen? Was sagt sie dazu? Würde sie das Kind bei Dir aufwachsen lassen?
Von Haus aus ist es so, wenn Du als Vater eingetragen bist, hast du automatisch das geteilte Sorgerecht mit der Mutter. Wenn Du das Kind zu Dir nehmen willst wirst du auf jeden Fall vor Gericht müssen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, denn das ist erstmal bei der Mutter. Solltest Du nicht als Vater eingetragen sein, musst Du eine Vaterschaftsfeststellungsklage anstreben.
Alleiniges Sorgerecht ist eher schwierig, wenn keine schwerwiegende Gründe das Kindeswohl bereffend vorliegen. Alleinerziehend, arbeitslos, Haustierhaltung und Geschwisterkinder ist kein Grund. Vernachlässigung schon.
Wende Dich einfach mal an das für Dich zuständige Jugendamt, die können Dich genauer Beraten. Das Jugendamt wird sowieso vom Gericht eingeschaltet und so zeigst Du auch gleich, dass Du es ernst meinst und dich bemühst.
Am Einfachsten wäre es natürlich wenn Du dich mit der Mutter eingen könntest. Aber auf jeden Fall das ganze gerichtlich bestätigen lassen (siehe Aufenthaltsbestimmungsrecht).
Ich hoffe ich konnte Die ein wenig weiterhelfe.
Viele Grüße
Anja
Danke für die Antwort.
Habe mit der Mutter gesprochen. Sie sagt ich soll aufpassen was ich mach sonst seh ich das Kind garnicht. Der Vater des anderen Kindes zieht auch ständig vors Gericht weil sie ihm den Umgang verbietet. (Der ist selbst aber auch glaub ich nicht in der Lage sich und kind zu kümmern hat auch nie unterhalt gezahlt)
Das Problem ist halt die Entfernung. Beruflich kann ich auch nicht umziehen ich habe nur Angst das mein Kind dann auch verblödet. Sie raucht während der Schwangerschaft da kann ich nichts gegen machen. Ich bin am verzweifeln. Ich hab ja schon viel über Klagen gelesen aber das ist ja ein Prozess der Jahre dauern kann und mächtig Geld kostet. Und meistens Gewinnen die Mütter. Wenn man vor Gericht gewinnt hat sich jeder Cent gelohnt aber wenn nicht ist man verschuldet und hat nichts erreicht.
Ich will das Kind ja auch nicht wegnehmen ich möchte ihm nur ne Zukunft bieten. Die Mutter hat seit 10 Jahren nicht gearbeitet. Das sind doch keine Voraussetzungen für das Kind.
Hallo,
das ist natürlich nicht schön. Aber wie gesagt, Arbeitslosigkeit ist kein Grund der Mutter das Kind zu nehmen und wenn sich die Mutter so quer stellt wie Du sagst, wird dir nichts anderes übrig bleiben als vor Gericht zu ziehen, wenn Du das Kind zu dir nehmen willst.
Hol Dir das Jugendamt mit ins Boot. Wenn die Verhältnisse so schlimm sind wie du sagst und Du das Jugendamt auf Deiner Seite hast, hast Du schon viel gewonnen. Das Jugendamt besucht bei einer solchen Klage das Zuhause des Kindes um sich vorort ein Bild zu machen und dann eine Empfehlung an das Gericht zu geben. Und wenn das Jugendamt sogar entscheidet das Kind aus der Lebenssituation zu nehmen ist deren erster Ansprechpartner zur Unterbringung des Kindes natürlich der Vater.
Leicht wird es sicherlich nicht und womöglich wird es auch ein Kampf aber darum kommst Du nicht herum wenn du, wie du sagst, deinem Kind eine Zukunft bieten willst. So eine Klage, wenn es um das Kindswohl geht, zieht sich normalerweise auch nicht Jahre hin, sondern gehen normalerweise ziemlich schnell, es sei denn, Du ziehst immer wieder vor Gericht wenn du verlierst.
Viel Glück
Anja
Hallo,
bitte setz dich da mal mit einen Anwalt in Verbindung. Der kann dir in diesem Fall besser Auskunft geben.
Hallo,
da kenne ich mich leider nicht so aus. Ich denke dass als erstes die Mutter damit einverstanden sein muss. Um ihr das Kind wegzunehmen müssen andere gravierende Gründe vorliegen und Du müsstest Ihre Erziehungsungeeignetheit vor Gericht beweisen. Ich würde mich beim Jugendamt erkündigen und auf jedenfall das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt sofort beantragen. Das gibt es jetzt auch für ledige Väter ohne Zustimmung der Mutter. Die Entfernung zur Mutter stellt sicher auch ein großes Problem dar, da auch die Mutter weiterhin ein Umgangsrecht hätte. Wenn aber die Mutter so wie so das Kind nicht will, könnte Deine Partnerin auch das Kind adoptieren und gibt damit Ihr Sorgerecht ab. Es gibt da sicher viele Möglichkeiten. Ich wünsche Dir auf jedenfall viel Glück.
LG Anne
Hallo Andy,
erstmal: dazu habe ich keine Ahnung!! finde es aber toll von dir und deiner Frau, dass ihr das Kind haben wollt!!
einige Tipps aus eigener Erfahrung aus Baden- Württemberg:
1.Handelt sofort, nicht abwimmeln lassen im Nachhinein wird dir alles nur negativ ausgelegt- kein Interesse, zuviel Zeit vergangen, das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter etc.!!
2. Lasst euch auf keine Einigung beim JA oder Gericht ein, die „Rechtssprechung“ ist ein Witz und extremst „Vaterfeindlich“!! Wenn du nicht „alles“ sofort erreichst, kannst du eine Vereinbarung nur äußerst selten Ändern lassen. Der Umgang und alles ist dann über viele, viele Jahre festgelegt und nicht mehr zu ändern. Wenn dir jemand etwas anderes sagt, Richter, JA lass es dir unbedingt schriftlich geben- aber auch das wird dir nichts nützen, möchtest du etwas geändert haben. Solange das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht für dich entschieden ist, nimm soviel Umgang wie nur möglich war.
Du( ihr) müsst euch bewusst sein, dass das sehr viel Nerven, Zeit und Geld kosten kann!!
Wollt ihr dein Kind wirklich, dann handle schnell aber gut überlegt.
Weise der Mutter nach, dass sie als Mutter nicht geeignet ist, am Besten durch ein Gutachten und lass dich nicht abwimmeln:
Du musst unbedingt beim JA/ Gericht freundlich sein und nicht aufgeregt oder aggressiv!! Du brauchst einen guten, motivierten Anwalt!!
Hier einige Sachen aus „ meiner“ eigenen Geschichte: das Kind ist mittlerweile 11 Jahre, die Mutter hat die Trennung nie verkraftet und eine nun 9 jährige neue Partnerschaft des Vaters erst recht nicht.
Seit der Trennung vor 10 Jahren tobt der Krieg in übelster Form. Bis vor ca. 1 Jahr war der Vater der Volldepp. – Sorgerecht abgenommen wegen massiven Streitigkeiten vor ca. 6 Jahren, wobei es keinem bis vor kurzem Interessiert hat, dass die Mutter den ganzen Streit verursacht.
Ich habe vor gut 2 Jahren das JA informiert, dass ich das Kind für psychisch gestört halte- hat keinen Interessiert!
Vor gut einem Jahr kam dann eine Umgangspflegschaft, die mein Mann bereits vor über 4 Jahren beantragt hat. Die Umgangspflegerin (Familienanwältin) hat nach kürzester Zeit die Sache durchschaut und war auch bereit, die Dinge beim Namen zu nennen. Wir hatten unglaubliches Glück mit der Umgangspflegerin, dass diese endlich mal offiziell gesagt hat, was los ist. Wir hatten wie viel Berater und Verfahrenspfleger und was noch. Inoffiziell habe sie alle gesagt, dass die Mutter übelts sei, offiziell nur blabla: „großes Streitpotenzial, verschiedene Ansichten, verschiedene Schwerpunkte bla bla bla.
Stand heute: Heut geben uns alle offiziell Recht- nur ohne Konsequenzen und zu spät für Vater und Kind. Da die Mutter nicht sieht, dass das Kind psychisch schwer krank ist kommt die Kleine auch nicht in Therapie und hat kaum noch eine Chance auf ein „normales“ Leben.
Der Mutter müsste eigentlich aufgrund massivster psychischer Störungen bei der Oma, wo das Kind oft ist, bei der Mutter und beim Kind selbst, das Kind weggenommen werden. (psychologische Gutachterin). Kein Heim in der Region will das Kind. Die Familie der Mutter ist extrem reich und verschafft sich Einfluss. Der Vater bekommt es nicht- warum auch immer. Offizielle Aussage: „Das Kind ist zu alt, jede Hilfe kommt zu spät.“ Aussage JA heute: „Wir haben schon immer gesagt, dass das Kind massivste gefährdet ist, in den letzten Jahren haben wir gesagt, dass das Kind krank ist.“
Ich weis nicht, wo das die MA vom JA gesagt haben wollen - geschrieben haben sie es erst recht nicht-, jedenfalls nicht bei Gericht.
Ich wünsch euch alles, alles Gute!! Mein Stand heute: Männer zeugt keine Kinder! Im Trennungsfall, sofort vom Kind trennen! Als Vater hast du keinerlei Chancen wenn die Mutter nicht mitspielt und sich rächen will!!
Liebe Grüße
Heike