Werde verklagt!

Weiter unten im Forum(werde auf 500000DMverklagt)hab ich den Fall schon ein wenig geschildert!jetzt hab ich aber doch ein "paar"Fragen!!
ich versuch nochmal ein paar Fragen in den Raum zu stellen und wäre
durchaus mal
an der Beantwortung durch Juristen interessiert.

  1. hab ich ne homepage mit umfangreicher Gif-sammlung aufgebaut, auf der
    ich copyright
    habe und die inzwischen auch über nen kleines werbebanner ein paar mark
    einbringt.

  2. hab ich ne domain unter einem erfundenen namen angemeldet, der sich
    nun als
    seit jahren marken- und namensrechtlichen geschützt herausstellte.

  3. hat man mich ohne irgendwelchen hinweis oder einer vorherigen anfrage
    mit
    über 0,5 mio völlig überhöht und aggressiv abgemahnt und zur (natürlich
    zu ihren gunsten)
    kostenlosen abgabe meiner domain sowie jeglicher Benutzung aufgefordert.
    Die Abmahnung beruht auf BGB § 12 bzw. Markengesetz § 15 und beinhaltet
    u.a. ein Ultimatum
    bis zum 3. Februar (Empfang am 27. Januar 2000) Untersagt wird damit
    jegliche Benutzung der
    Bezeichnung „…“ im Internet, kompletter Domainverzicht und Zahlung
    der Abmahnkosten von
    mehr als 3000 DM bei Androhung von gerichtlichen Klagen.

  4. bin ich seit und sogar schon vor kenntnis durchaus bereit bzw. bereit
    gewesen,
    die domain auf bzw. abzugeben, da die umzugskosten jedoch a) ein wenig
    zeit brauchen
    und b) auch kosten verursachen (an-/ab-/ummeldegebühr, umprogrammierung,
    änderung von
    Gästebüchern, Linkeintragungen usw. in nicht unerheblichen Maße)

  5. hat die firma eine einzige seite im netz, die zudem auch keinerlei
    Email und links
    aufweisst die gerade mal seit 4 wochen online existieren kann.

  6. der beanspruchte geschützte Name ist der breiten öffentlichkeit nicht
    geläufig
    oder bekannt, die Firma betreibt keinerlei werbung in den allgemeinen
    Medien sondern
    sicherlich nur in vereinzelten Fachmedien und auf Messen.

  7. habe ich eine weitreichende Bekanntheit meiner Präsentation z.b in
    Suchmaschinen,
    verschiedenen anderen Webseiten, mittels Webringe und Bannertauschs
    aufgebaut und
    verfüge über hervorragende Klickraten, die nun allesamt dem nachfolger
    der Domain
    zugute kommen wird.

  8. behauptet die firma völlig absurd eine ähnlichkeit der Webseiten, mit
    anderen
    Worten, man behauptet, wir hätten ihre „willi-winzig“ Webseite geklont,
    obwohl diese
    weitaus kürzer und nur als Standartwebseite alá frontpage existiert.

  9. diese firma in keiner weise Kunden über das Internet aquiriert, da
    ihre Produkte nur
    für Großabnehmer einer weitab von EDV und medien fachlich sehr kleinen
    Kundengruppierung
    interessant sein dürfte.

  10. Meine Präsenz ist schon in der Anzahl der Webseiten mehr als 50x
    größer ist als
    ihre sogenannte Firmenpräsenz und kann schon rein vom Ansatz her
    nichtmal programmiermäßig
    in irgendeiner form geklont worden sein… diese Behauptung ist eine
    unverschämte
    glatte Lüge !

  11. Meine Präsenz ist unter dem gleichlautenden Namen der Firma … als
    Domain angemeldet
    und als „Günthers …“ mit einem dicken fetten Logo versehen. Ist nun
    „günthers …“ automatisch
    mit „… Metalveredelungs GmbH“ zu verwechseln oder sieht das nun wie
    bewusst erscheinende
    Zustimmung vermutliche der Firma aus ?

  12. Domaingrabbing ist sicher erst dann relevant wenn man es in hohem
    Maße geschäftlich betreibt,
    Besitzer von 2 Domains lassen sich jedoch wohl kaum als Domaingrabber
    bezeichnen, erst recht
    nicht, wenn beide Domainnamen direkt den Inhalt der Domainpräsenz
    assoziieren sollen und
    mehr oder weniger orginelle „Kunstbegriffe“ darstellen.

  13. Wenn ich nun ein Banner mit publiziere, bin ich doch nicht
    automatisch geschäftstätig,
    weil ich ein paar Mark dafür bekomme, das ist doch unsinn ! Dann wäre
    doch jeder Aktienbesitzer,
    jeder mit Autowerbung und jeder der ein Nike-Logo auf dem Pullover trägt
    ein Geschäftsmann,
    dem ein Wettbewerbsvorteil unterstellt werden kann. Bin ich überhaupt im
    geschäftlichen Wettbewerb,
    wenn ich eine private Homepage mit Bannerrotation erstelle ?

  14. Die Domain ist bereits geräumt und wird in Kürze von mir
    freigegeben, denn soviel
    liegt mir ja nun wirklich nicht dran…

  15. Es lag niemals in meiner Absicht, der Firma irgendwie zu schaden,
    sie zu blokieren,
    ihren namen zum eigenen vorteil auszunutzen oder sie irgendwie zu
    verunglimpfen und sind doch
    wohl ein bisschen extrem viel für so ne kleine bude.

Bei aller Liebe zum Detail, aber dieser ganze Streit ist ein
Gartenzaunstreit
der in keiner Weise zur Relation steht aber auf recht interessante weise
einige
Grundsatzfragen berührt, die das eigentliche Rechtsproblem des Internet
berühren
und bei Klärung des Falles durchaus auch mal geklärt werden sollten.

Wenn ich nun davon ausgehe, das diese marken- und Namensrechtliche
Domain ja
schliesslich von meinem Provider bzw. von Denic an mich vermietet worden
ist,
hat man mir da nicht eine Ware vermietet, die man hätte nicht vermieten
dürfen ?
Demzufolge ist doch dann mein Provider bzw. Denic ein Dealer der
„heisser Ware“
verklopft und ist dann der völlige Rechtsausschluss in seinen AGB´s
überhaupt
legal ? Wenn mich unkenntnis nicht vor Strafe schützt, warum schützt die
gleiche
Unkenntnis meine Provider bzw. Denic ???

Warum kann man legal mit marken- und Namensrechtliche Domains handeln
wärend
ihr Besitz bzw. ihr Betrieb illegal ist ? Dann könnten wir auch gleich
den
Handel mit Kinderpornos legalisieren, oder etwa nicht ?
Das man mit Domains handeln kann ist zwischenzeitlich rechtlich
beurteilt worden,
so wie auch deren Pfändung rechtens sein soll.

Irgendwo stimmt doch da was nicht ?

Oder fragen wir mal anders: Wem gehört das Internet bzw. das mit dem
entsprechenden
Domainnamen ? Dem Markenbesitzer, dem IANA in Ausübung durch Denic und
den Providern ?
Dem der es bezahlt oder dem der zufällig ne Firma dieses Namens hat ?

Wie kann jemand mit etwas handeln was ihm nicht gehört oder ist das
Internet in Besitz
der IANA ? Dann kann es laut recht ja auch jeder in Besitz nehmen, der
den Besitzer
dafür bezahlt und das hab ich doch wohl getan, oder ? Und wenn nicht,
wem gehört dann
das Internet ? Dem der als erster einen Anspruch auf das Internet erhebt
?

Ist die Domain teil des Internet ? Wenn nein, kann sie jeder in Besitz
nehmen,
wenn ja, handelt jeder der mit gestohlenem Besitz handelt doch illegal
und dann
sind seine AGB´s doch sicher ungültig oder kennt jemand einen Dieb der
seine
heisse Ware aufgrund seiner AGB´s rechtlich die Schuld auf seine Käufer
schiebt ?

Kann ich morgen auf die Straße gehen und rechtlich einwandfrei mit der
Nutzung
des Wortes „Siemens, Persil oder Vodaphone“ handeln ohne gegen ein
Gesetz zu
verstoßen ? Wenn ja, biete ich hiermit „??? (schlagen sie mir was vor)“
zum
symbolischen wert von 1 pf. an und schliesse sämtliche Haftungen,
Garantieen und
rechtlichen Konsequenzen aus. Wenn nicht, behalten sie ihren Pfennig
einfach.

Ach und wie ist das eigentlich mit der gesetzlichen Garantie von Waren
und
Dienstleistungen ? Domains sind doch auch Waren bzw. eine Dienstleistung
des
Denic ??? Ist das eine garantielose Dienstleistung mit automatischer
Schuldabweisung. Gibt es sowas laut Gesetz oder ist das nicht
ungesetzlich und
damit ungültig ?

Laut Markengesetz muss jeder rechtlich geschützte Begriff mit Hinweis
auf seinen
Besitzer geführt werden, ich frage mich daher ob Suchmaschinen,
Linklisten, Foren
und Denic z.b. den Begriff „Siemens“ wohl mit Copyright-Hinweis in ihrer
Datenbank
führen - ich denke eher nicht.

Ist das Internet nicht dem Mond vergleichbar und wenn mir nun einer ein
Stück Mond
mit z.B. dem Namen „Venuskrater“ verkauft und nun kommt ne Firma „Venus“
die
Weltweit die Rechte inne hat, ist das dann nicht auch illegal ?

Wo endet eigentlich die Reichweite einer Namens- bzw. Markenschützung ?
Bei
Neuland ? Wenn ich ein Bild des Siemenswerkes male und Siemens drunter
schreibe
ist das illegal ?

Wenn ich nun den Ort meiner Webpräsenz in einem virtuellen Neuland einen
Namen
gebe, ist der Ortsname nicht geschützt ?

Ab wann ist ein Begriff „umgangssprachlich“ wenn ihn 200 kennen, wenn
ihn 2000
kennen oder 20 000 oder 200 000 ?
Nunja, nunmehr kennen mind. 25 000 Menschen den Begriff meiner Domain,
soviele
haben sie nämlich besucht.

Bezüglich des Ausspruches „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ frage
ich mich
anhand all dieser Fragen, ob das eine absolut kompetente Rechtsperson
überhaupt
beantworten kann und wenn nicht, warum soll es eine Rechtsunkundige
Person wie
ich es bin eigentlich beantworten können oder sollen ?

Die Rechtlichen Gegebenheiten des Internet sind warscheinlich nichtmal
den Richtern
im vollem Umfang klar bzw. sind derzeit eher unklar und daher kann wohl
kaum jeder
volljährige eigenverantwortliche bürger dieses Staates im Internet diese
Fragen
tatsächlich auch korrekt beantworten. Es gleicht wohl eher einem
Lotteriespiel,
wer hier als „rechtskundig“ angesehen werden muss, denn das Internet ist
genauso
Neuland, wie es der Westen wohl für den Osten war.

Wer also kann diese Fragen beantworten ? Vorschläge ? Lösungen ?
Karlsruhe ?

PS.soll ich ein spendenkonto für Rechtskosten Fall „Privatnutzung Internet“
einrichten?!
sozusagen für alle die die fragen endlich mal eindeutig geklärt sehen möchten, denn ich bin als durchschnittlich verdiender
nicht in der lage solche horrenden beträge aufzubringen.
Die Spende dient jedoch dazu entlich einmal eine eindeutige
Rechtsprechung für alle Domainbesitzer zu erwirken.
Gruss an alle:smile:

Kein Kommentar, aber Anti-Panik-Links (www-Recht)
In vielen Antworten weiter unten war G. Jentz empfohlen worden, sich einen Anwalt zu nehmen, da die Abmahnung ggf. unberechtigt war/ist.

Ich bin kein Jurist und kommentiere das deshalb nicht. Folgende Informationen fand ich jedoch aus allgemeiner Sicht auch für den Laien recht interessant.

Markenschutz im Internet
http://www.anwaltsforum.de/gebiete/marken/schuppert/…

Kennzeichenrecht
http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGBerlin9703…

Markenrecht allgemein
http://www.recht-freundlich.de/edv15.htm

Landgericht Hamburg, Urteil vom 10. Juni 1998 - 315 O 107/98 - „Emergency contra emergency.de“:
„Der Tatbestand des „domain-grabbing“ nach § 1 UWG, also der sittenwidrigen Blockierung einer Internet-Domain zu Lasten eines Markeninhabers bzw. eines Titelinhabers setzt immer das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses voraus. Ein solches Wettbewerbsverhältnis kann nicht allein in der gemeinsamen Benutzung des Internet, also des Verbreitungsmediums, gesehen werden.“
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980610

Abmahnung bei echtem Domaingrabbing, Landgericht Düsseldorf Urteil vom 4. April 1997 (sog. Epson-Urteil)
http://www.inet.de/denic/epson.html

Definition Domain-Grabbing
http://www.merten-und-kollegen.de/abc.htm#D

Allerlei zu Online-Recht
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r00.html

http://www.domain-recht.de

Artikel aus C’T zu Namens-Domains
http://www.heise.de/ct/00/01/070/default.shtml

Hi…danke für deine Tips:smile:meine Gegner sind
bereit einen Streitwert von DM 100000 festzulegen!,meine domain ist inzwischen weg:frowning:kosten für mich ca,2100DM ist doch nett:frowning:
und meine Private homepage futscht!juckt die aber nicht(sind ja nur lächerliche 60 Seiten)Hoffe nur das es einer mal schafft! das der Kleine Mann Recht bekommt!wenn ich Sponsoren gehabt hätte!wäre ich bis nach Karlsruhe gegangen!!
Gruss Günther:smile:

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