Werden alle Urteile veröffentlicht?

Hallo,

werden eigentlich alle Gerichtsurteile der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Bzw. gibt es ein Portal wo man wirklich alle Nachsehen kann? Ich war immer der Annahme, dass Urteile immer der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die folgende Seite http://www.jurpc.de/aufsatz/19980100.htm unter 4.1.1 sagt jedoch, das die Urteile von Richtern ausgewählt werden. Daher kann es Beispielsweise sein, dass man bei bestimmten Fallbeispielen immer nur die eine Entscheidungsvariante findet?

MfG

PantherX2

Bzw. gibt es ein Portal wo man wirklich
alle Nachsehen kann? Ich war immer der Annahme, dass Urteile
immer der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Du wirst mit Sicherheit nicht alle Urteile finden. Es gibt jedoch verschiedene Portale, kostenlos, die etwas besseren über Anmeldung bzw. gegen Entgelt.

Schau z.B. mal hier

http://www.urteilfinden.de/

oder hier

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Hallo,

aber kann es trotzdem sein, dass Urteile von Amtsgerichten, Landgerichten usw. nicht veröffebtlicht werden? Bzw. nur sehr selten?
Und stimmt es das abgesehen beim BGH die Richter die Veröffentlichung aus Eigeninitative heraus begehen?
Wenn ja würde das ja bedeuten, das man ein falsches Bild von Gewissen fällen bekommt! Da die Richter eventuell in gewissen Fällen abschrecken wollen und so nur bestimmte Urteile einstellen. Beispielsweise in bestimmten Betrugsmaschen usw. wo es unerwünscht wäre, dass die Leute merken, dass man damit durchkommen kann.

MfG

PantherX2

Hallo,

aber kann es trotzdem sein, dass Urteile von Amtsgerichten,
Landgerichten usw. nicht veröffebtlicht werden?

Ja natürlich, die Urteile gehen ja grundsätzlich nur diejenigen was an, die an diesem beteiligt sind und die allein die Urteile binden.

Und stimmt es das abgesehen beim BGH die Richter die
Veröffentlichung aus Eigeninitative heraus begehen?

Jain. Die Veröffentlichungen können aus Eigeninitiative erfolgen, manchmal werden auch Anfragen von den entsprechenden Datenbanken (insb. Beck und Juris) gestellt. IdR. entscheidet darüber die Gerichtsverwaltung, also der Präsident/Direktor. Das ist aber von Gericht zu Gericht möglicher Weise unterschiedlich.

Wenn ja würde das ja bedeuten, das man ein falsches Bild von
Gewissen fällen bekommt! Da die Richter eventuell in gewissen
Fällen abschrecken wollen und so nur bestimmte Urteile
einstellen. Beispielsweise in bestimmten Betrugsmaschen usw.
wo es unerwünscht wäre, dass die Leute merken, dass man damit
durchkommen kann.

Dafür gibt es den Öffentlichkeitsgrundsatz und das Recht der Bevölkerung, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen und jedenfalls im Strafrecht auch die Urteilsverkündung zur Kenntnis zu nehmen (im Zivilrecht etwa werden die Urteile meist nicht in der Verhandlung ausgesprochen).

Gruß
Dea

Hallo,

dein Verdacht, dass nur Urteile in eine bestimmte Richtung veröffentlich würden, ist unbegründet. Schließlich steht jeder Richter zu dem was er urteilt und hält dies für richtig. Sonst würde er ja nicht so urteilen. Und wenn er zu einer bestimmten Fallkonstellation im Vorfeld recherchiert, nur Urteile in eine Richtung findet, die er für falsch hält, dann sieht er zu, dass sein Urteil auch irgendwo veröffentlicht wird, um seine andere Meinung zum Thema kund zu tun. So raguliert sich die Sache ganz von alleine.

Weiterhin ist es nicht sonderlich spannend 1001 Urteile zu einer gefestigten Rechtsprechung zu veröffentlichen. Was soll das? Insoweit wird niemand ein Urteil zur Veröffentlichung vorschlagen, was schon 1000 Mal so gefällt wurde. Das wäre nur ein vollkommen undurchsichtiger Wust von Urteilen, mit dem niemand etwas anfangen könnte. Wenn es aber so ist, dass im Einzelfall tatsächlich mal Bedarf daran besteht ein nicht veröffentlichtes Urteil lesen zu wollen, dann bekommt mal eine anonymisierte Fassung für kleines Geld direkt vom Gericht.

Ganz abgesehen davon muss man sich auch immer die Bindungswirkung von Urteilen ansehen. Die ist in Deutschland nicht so arg groß, und es sind insoweit überwiegend OLG und BGH sowie andere oberste Gerichte, deren Urteile über den eigenen Kirchtum hinaus wirken. Das Interesse am AG-Urteil aus Wennigsen/Deister ist regelmäßig nicht vorhanden, weil in einer ähnlichen Sache der Kollege aus Hannover vollkommen frei ist, anders zu urteilen. Und wenn es keine Geschichte ist, die einen umfassenderen Rechtsweg hat, dann werden die beiden Urteile auch dauerhaft nebeneinander Bestand haben. Und dann nützt es dir nicht, wenn Du mit einem Urteil aus Wennigsen in Hildesheim aufkreuzt und meinst, der Kollege da möge doch bitte genau so entscheiden. Der findet dann das Urteil aus Hannover viel einleuchtender, und das war es.

Gruß vom Wiz