Werden bei den Übergangsgeb. Rentenbeitr.abgezogen

Ich war 12 Jahre bei der Bundeswehr. danach bekam ich Übergangsgebührnisse ( 3 Jahre lang )Bei meinem neuen Arbeitgeber war ich Lohnsteuerklasse 3 und bei der BW. Lohnsteuerklasse 6. Frage : werden bei den Übergangsgebührnissen auch Rentenbeiträge ( nicht nur Steuern )abgezogen.

Nein, Übergangsgebührnisse sind Teil der Soldatenversorgung, vergleichbar mit Beamtenpensionen und unterliegen nicht der Sozialversicherung.
Es werden also keine Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenbeiträge abgezogen. Natürlich werden auch keine Ansprüche erworben.