Werden die Fahrtkosten nun erstattet oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch „Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?“ von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

„Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.“

Und:

„§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.“

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

  1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
  2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
  3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

Hallo, da ich derzeit eine Weile unterwegs bin, kann ich nur vom Smartphone antworten. Ohne PC-Recherchen kann ich derzeit leider Ihre Fragen nicht gesichert beantworten.
Dennoch viel Glück… siebengebirgler

Hallo,

sorry, aber du scheinst in Deutschland zu wohnen - da kenn ich mich nicht aus.

LG

Hallo Graf Dracula,

in deinem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Frank

Hallo Graf,

mein Spezialgebiet ist die pädagogisch-therapeutische Seite von Behinderungen.
Für rechtliche Aspekte bin ich nicht wirklich kompetent.

Sorry und alles Gute,

Matthias

Hallo,

ich bin kein Sozialrechtsexperte, darum kann ich auf die Frage nicht antworten.

Ich würde eine Sozialberatungsstelle wie z. B. vom VdK (http://www.vdk.de) kontaktieren.

Viel Erfolg wünscht
Winfried

Vielen Dankf für deine Anfrage. Leider kann ich da nicht weiterhelfen, da ich mich im Deutschen Rechts- bzw. Leistungssystem nicht auskenne. Gruss Werner

Leider übersteigt die konkrete Beantwortung meine Kompetenzen. In solch einem Fall würde ich mich an das Amt wenden, auch wenn man damit rechnen muss, das sie einen abbürsten…
Gruß,
Ulrich

also auf gesetzestexte kann ich nicht antworten, denn da gibt es experten dazu.
auf jeden fall kann ich nur eines sagen, dass ich für den ausweis (ich lebe in österreich) mir deswegen kein buch kaufen mußte, sondern nur einen antrag auf „untersuchung meiner starken behinderung“ beim bundesozialamt gestellt habe; und inzwischen - schon einige jahre her - inhaber dieses ausweises bin.
bezgl. fahrtkosten mit einem taxi - hier sammle ich die rechnungen über einen gewissen zeitraum und sende diese dann an meinen krankenkasse, um eine anteilige rückerstattung der fahrtkosten zu erhalten.
inwieweit die krankenkasse meine rechnungne an das bundessozialamt bzw. meine pensionskasse weiterleitet, über das habe ich mir eigentlich noch nie gedanken gemacht; so sachen erledigt für mich ohnehin zumeist mein steuerberater.