Werden die Pauschbeträge überschritten?

Hallo,
in Zusammenhang mit http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… stelle ich mir gerade die Frage, ob der „normale“ Arbeitnehmer überhaupt von der Streichung der ersten 20 km der Fahrtkosten als Werbungskosten betroffen ist. Die Pauschbeträge sind meiner Meinung nach so üppig bemessen, daß man sie im Normalfall nur schwer überschreitet. Das ist ja auch der Sinn der Pauschbeträge, daß viele Fälle nicht im Detail geprüft werden müssen.
Gibt es Auswertungen, wieviele Arbeitnehmer überhaupt höhere Werbungskosten als die Pauschbeträge geltend machen (bzw. anerkannt bekommen)? Oder kann vielleicht ein Finanzbeamter ganz allgemein etwas aus der Praxis dazu sagen?

Cu Rene

Servus,

wenn man jetzt mal von einem einfachen, typisierenden Standardfall ausgeht:

920 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Davon 110 € Arbeitsmittel, 16 € Kontoführungsgebühren, 200 € Gewerkschaftsbeitrag, 100 € Kosten für StB oder Lohnsteuerhilfeverein oder ESt-Software und den *** Konz oder sowas.

Bleiben 494 €, die von den täglichen Fahrten „aufgefüllt“ werden müssen, bevor sich die tatsächlichen WK auswirken. Das entspricht bei 230 gearbeiteten Tagen einer Entfernung von gut 7 km von Wohnung zur Arbeitsstätte.

Das ist jetzt nicht die von Dir gewünschte Statistik, aber ein wie ich meine brauchbarer Anhaltspunkt: Den Anteil der Arbeitnehmer, die weniger als 7 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, schätze ich übern Daumen auf höchstens 15%.

Schöne Grüße

MM

Ja
Bei mir kommt die Kürzung 100% zur Wirkung.
Das FA hat mir (mit der Pendlerpauschalkürzung begründet) über 600 Euro Vorauszahlungen pro Jahr ab 2007 berechnet!
Die Steuererklärung 2006 war ausgeglichen (bis auf 20 Euro)
Hebre