Werden Eltern für die Sozialleistung der Tochter herangezogen?

Hallo,

werden die Eltern eigentlich herangezogen, wenn die Tochter Sozialhilfe beantragt? Also mal angenommen, die Tochter kommt nach einem gescheiterten Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland und meldet sich zunächst beim Sozialamt. Falls die Eltern nun sehr reich sind, würde sich dann das Sozialamt an die Eltern wenden?

Hallo…

also erstmal kommt es auf das alter der Tochter an…wenn diese volljährig ist denke ich das die Eltern nicht verantwortlich sind…aber ich möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen…und natürlich soviel weiß ich meine eltern sind auch vermögend z.b. haus,bargeld usw. und mein Erbe wurde mir beim sozialamt angerechnet (als einkommen) solang ich das bekomme zahlen die mir meine wohnung nicht…aber selbst nochmal mit Sozialamt am besten sprechen die müssen auskunft geben ein kleiner Tip noch…

wenn vermögen vorhanden sein sollte dann angeben auf jedenfall weil wenn es unteschlagen wird und es kommt raus dann gibt es anzeige wegen sozielbetrug und das kann teuer werden…einfach ehrlich sein…lg DiCapo

Danke Di Capo,

also die Tochter ist volljährlich. Aber das mit dem Erbe habe ich nicht so ganz verstanden, denn noch steht der Tochter kein Erbe zu. Wäre das dann so eine Art „Vorschuß“ oder ist das so gemeint, dass man schon Erbe ist?

MfG
Diana Dehn