Ich bin Tochter aus erster Ehe die zweite Ehe meines Vaters ist Kinderlos geblieben.
Soviel ich weiß wurde die zweite Frau mit ins Grundbuch eingetragen.
Von einem Testament habe ich keine Kenntnis, gehe aber von einem Gegenseitigen Testament aus.
Da bleibt ja noch mein Pflichtanteil, immerhin bin ich in dem Haus aufgewachsen.
Vielen Dank
Hallo!
im Normalfall wird man benachrichtigt. setzt aber voraus, der Erbe informiert das Gericht auch über weitere oder gesetzliche Erben.
Von allein kann es die nämlich nicht ermitteln.
Außer es ist ein Testament bei Gericht hinterlegt in dem etwas dazu steht.
Deshalb ist es nie verkehrt sich selbst an das Nachlassgericht zu wenden und sein Eigenschaft als gesetzlicher Erbe anzuzeigen.
Zuständig wäre das Gericht was für den Wohnort des Verstorbenen zuständig war. Bei ausländischem Wohnort gibt’s ein zentrales Gericht in Berlin.
Aber mit der reinen Abwicklung hat das Gericht nichts zu tun. Das muss man selbst machen.
So muss man z.B. sein Pflichtteil( nur Geld) direkt vom Erben einfordern, falls man im Testament nicht bedacht wäre oder dort z.B. weniger als das Pflichtteil zugesprochen bekäme.
MfG
duck313
Hallo natürlich werden die Erben in gesetzlicher Erbfolge automatisch vom Nachlassgericht informiert .
viele Grüße noro
Vielen Dank, dass hilft mir weiter!