Werden fiktive Aktiengewinne bei ALG angerechnet?

Guten Tag,

angenommen ich bin ALG2 - Empfänger und kaufe mir von meinem Freibetrag ( Schonvermögen ) Aktien.

Da diese im Wert steigen, bin ich schon nach kurzer Zeit über meinem mir zustehenden Freibetrag. Ich verkaufe die Wertpapiere jedoch nicht,
sondern lasse die Gewinne laufen.
Nach 2 Monaten realisiere ich den Gewinn und verkaufe. Ab wann muß ich die ARGE vom Gewinn in Kenntis setzen ?
Erst nachdem ich den Gewinn realisiert habe , oder schon vorher als ich fiktive ( also scheinbare ) Gewinne hatte???

Hätte man die ARGE sofort informieren müssen, obwohl man nur ein paar Euros über dem Freibetrag ist ???
Kann die ARGE im nachhinein Geld zurückfordern ?
Wie sieht da die exakte Regelung aus?
Klar wird wohl sein , dass man Gewinne nicht jahrelang laufen lassen darf,
aber eine Meldung machen , nur weil man 1,50 über dem Freibetrag liegt , kann auch nicht sein , oder ??
Frage kapiert ?
Danke für Eure Antworten !!

Liebe Grüße,
Jana

servus jana
pro lebensjahr hast du glaube ich 200 euro nicht anzugebendes schonvermögen-
ich denke aber, wenn du gewinne machst,kann die arge jederzeit verlangen, deine bankauszüge zu kontrollieren und die banken sind verpflichtet gewinne offen zu legen.
lege das geld halt in altervorsorge an, denke da dürfen die nit ran.
hoffe konnte dir bisserl helfen.
gruß jürgen

Hallo Jana,

habe dir eben eine Mail geschick. Hoffe sie hilft dir weiter.

HI, meines Wissens müssen die Gewinne nur angegeben werden, wenn sie realisiert wurden, also die Aktien verkauft wurden.

lg Bamse