Guten Tag,
angenommen ich bin ALG2 - Empfänger und kaufe mir von meinem Freibetrag ( Schonvermögen ) Aktien.
Da diese im Wert steigen, bin ich schon nach kurzer Zeit über meinem mir zustehenden Freibetrag. Ich verkaufe die Wertpapiere jedoch nicht,
sondern lasse die Gewinne laufen.
Nach 2 Monaten realisiere ich den Gewinn und verkaufe. Ab wann muß ich die ARGE vom Gewinn in Kenntis setzen ?
Erst nachdem ich den Gewinn realisiert habe , oder schon vorher als ich fiktive ( also scheinbare ) Gewinne hatte???
Hätte man die ARGE sofort informieren müssen, obwohl man nur ein paar Euros über dem Freibetrag ist ???
Kann die ARGE im nachhinein Geld zurückfordern ?
Wie sieht da die exakte Regelung aus?
Klar wird wohl sein , dass man Gewinne nicht jahrelang laufen lassen darf,
aber eine Meldung machen , nur weil man 1,50 über dem Freibetrag liegt , kann auch nicht sein , oder ??
Frage kapiert ?
Danke für Eure Antworten !!
Liebe Grüße,
Jana