Werden Gewerbe-Einnahmen innerhalb des Mutterschutzes negativ auf die Beamten-Besoldung angerechnet?

Liebe Elterngeld-Experten,

ich erwarte Nachwuchs und habe neben meinem Beamten-Job noch ein kleines Gewerbe. Ein paar Leistungen habe ich bereits vor dem Mutterschutz erbracht, die Zahlungseingänge werden aber in der Mutterschutzzeit liegen.

Ich weiß, dass Einnahmen aus dem Gewerbe während des Elterngeld-Bezugs mit dem Elterngeld verrechnet werden und ich dementsprechend weniger Elterngeld bekomme.

Aber wie ist es denn mit der Besoldung in den ca. 14 Wochen Mutterschutz? Da erhalte ich ja meine „normale“ Beamtenbesoldung als „Ersatzleistung“. Werden während des Besoldung-Bezugs im Mutterschaftsschutz auch meine Einnahmen aus dem Gewerbe, wie beim Elterngeld, gegengerechnet oder darf ich die noch zusätzlich wie im „normalen Berufsalltag“ dazu verdienen, ohne dass sie mir negativ angerechnet werden?

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass mir als Beamtin Zahlungseingang im Mutterschutz nicht negativ auf meine Beamtenbesoldung angerechnet werden?

Über jeglichen Hinweis wäre ich Euch sehr dankbar! Ich finde leider keine Paragraphen, in denen das geregelt ist :frowning: