Hallo,
Eine Firma beschäftigt einen freien Mitarbeiter.
Dieser freie Mitarbeiter rechnet seine Leistungen (Stundenlohn * Arbeitszeit) per Rechnung ab.
Ist die Firma verpflichtet diese Rechnungen an eine Stelle weiterzuleiten um die Unmsätze des Gewerbes des freien Mitarbeiters überprüfbar zu machen
oder ist der Angestellte einzig und allein für die korrekte Bilanzierung seines Gewerbes verantwortlich?
Servus,
keine Sorge, diese Rechnungen werden mit einer Wahrscheinlichkeit von nahe 100% sowohl bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung als auch bei der nächsten Lohnsteuer-Außenprüfung in die Hand genommen.
Auch bei Betriebsprüfung sind sie ein ganz beliebtes Thema für Kontrollmitteilungen.
Der Auftraggeber muß da von sich aus gar nichts machen, das besorgen die beteiligten Behörden für ihn. Sinnvollerweise sollte er aber von sich aus eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund veranlassen, denn die Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge muß er im Zweifelsfall alleine tragen) können ihn sonst später ganz kalt erwischen, wenn festgestellt werden sollte, daß der Freie Mitarbeiter eventuell gar nicht so frei ist.
Schöne Grüße
MM