Werden hier Heimkosten von der Tochter zurück gefordert?

Folgender Fall ereignete sich im Freundeskreis:

Zunächst die Fakten:

Eine Bekannte ist Altenpflegerin und verdient halbtags etwa 1100 Euro monatl. Vor 12 Jahren heiratet sie. Ihr Mann ist heute inzwischen seit 3 Jahren Rentner mit einer geringen Rente (unter 1000 Euro). Vor etwa 5 Jahren kommt die Mutter der bekannten mit Alzheimer ins Altenheim. Sie ist immer selbstständig gewesen (Kleingewerbe mit geringem Einkommen) und lebte die letzten 10 Jahre von der Grundsicherung. Das Heim wird vom Sozialamt bezahlt, da sie selbst keine Rücklagen und keine anderen Werte hat.

Vor 2 Jahren erbte der Mann der Bekannten ein kleines 1 Familienhaus, in dem sie jetzt wohnen und etwa 60 000 Euro. Sie selbst hat etwa 25000 erspartes Geld. Plötzlich stirbt die Mutter der Bekannten im Altenheim.

Jetzt kommt die Frage: muss die Bekannte jetzt Angst haben, dass das Sozialamt das Geld für die Heimunterbringung von ihr zurückfordert? Ist das kleine Häuschen, dass dem Ehemann allein gehört, etwa in Gefahr dadurch? Oder muss der Ehemann mit dem geerbten Geld etwa das Sozialamt für die verstorbene Schwiegermutter zahlen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen, um ihr vielleicht die Sorge etwas nehmen zu können.

Hallo,

ich bin kein Experte auf dem Gebiet.

Aus eigenen Erfahrungen kann ich nur sagen, dass die Sorgen nicht ganz unberechtigt sind. Ich kann nicht sagen für welchen Zeitraum, aber es kann ein Zeitraum rückwirkend veranschlagt werden.
Ebenso ist an der Stelle die Aussage „gehört dem Ehemann“ etwas schwammig. Hätte er es vor der Hochzeit gehabt, dann ist die Aussage korrekt. Während der Ehe erhalten bedeutet normalerweise „ehegemeinschaftlicher Zugewinn“. (Ich gehe mal davon aus, dass im Erbfall dies auch gilt).
Demnach sind Sorgen in dieser Richtung gar nicht soooo unberechtigt.

Bei uns war der Zeitraum nicht so lang, jedoch wurden hier 8 Monate Rückwirkend veranlagt worden. Entsprechend dessen würde ich hier vorab vielleicht einen Anwalt kontaktieren, um mit diesem ein kurzes Erstgespräch zu führen.
Vielleicht bietet die Rechtsschutzversicherung auch eine Anwaltshotline bei der man diese Frage stellen kann.

Viel Glück!

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ich bin kein Experte auf dem Gebiet.

dann macht es natürlich sehr viel Sinn dass du trotzdem antwortest…

Ebenso ist an der Stelle die Aussage „gehört dem Ehemann“ etwas schwammig.

Nein das ist sie nicht. In einer Ehe erwirbt und behält jeder Ehepartner sein Vermögen für sich.

Während der Ehe erhalten bedeutet normalerweise „ehegemeinschaftlicher Zugewinn“. (Ich gehe mal davon aus, dass im Erbfall dies auch gilt).

Dann gehst du von etwas falschem aus.

Für weitere Infos:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-wirkt-sich-eine-erbschaft-in-der-ehe-beim-zugewinnausgleich-aus_151697.html

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/zugewinnausgleich/zugewinn-erbe-erbschaft-zugewinnausgleich/#:~:text=Grundsätzlich%20ist%20ein%20Erbe%20im,als%20Erbe%20in%20der%20Zugewinngemeinschaft.

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Na guck mal, dann haben meine Anregungen doch etwas gebracht und konnten so beantwortet werden.

Wenn die Tochter hätte zu den Heimkosten betragen müssen, so hätte man das zu Lebzeiten gefordert. Vermutlich war wegen des geringen Einkommens und Vermögen nichts zu holen gewesen. daran kann sich nach Jahren nichts ändern.
Außer man hat spätere Einkünfte verschwiegen,wonach man Anteile hätte zahlen müssen.

MfG
duck313

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Ich möchte mich hier ausdrücklich bei allen Beantwortern herzlich bedanken.
Aufgrund der Meinung von DCK und duck313 kann ich heute Abend die noch trauernde Bekannte ein wenig beruhigen. Sie hat genug mit dem Verlust ihrer Mutter zu tun.
Nochmal herzlichen Dank !!!

Man könnte das falsch verstehen (obwohl du es richtig geschrieben hast).
Bei einer Scheidung (also NACH einer Ehe) wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, Erbschaften während der Ehe werden dabei dem Anfangsvermögen zugerechnet. Wenn die geerbte Immobilie während der Ehe an Wert gewinnt, dann erhöht das den Zugewinn des Eigentümers.

Der jeweils beerbte Ehepartner bleibt dabei stets der alleinige Eigentümer.

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Vielen Dank für diese Info.