Werden in diesem Fall Fingerabdrücke genommen?

Hi,

seit geraumer Zeit wird bei uns auf der Arbeit geklaut, Geld von Mitarbeitern und auch Waren.eine meiner chefin und ich sind uns ziemlich sicher zu wissen wer, nur das man ihn bis dato nicht überführen konnte.

Jetzt habe ich den schlimmsten fehler meines Lebens gemacht :frowning: Ich hatte die Nase voll davon, dass uns ständig was anhanden kommt und wollte, dass es eindeutig ist, wer es war. ich habe also von einer person, der schon öfter geld entwendet wurde, geld aus der tasche genommen und dies versteckt (ich weiss, absolute dummheit!!!) um den verdacht erst recht auf den „täter“ zu schieben ,weil er der einzige war, der pause hatte und sich im aufenthaltsraum aufgehalten hatte. meine absicht war nicht das geld zu klauen, dann hätte ich es mir wohl in die tasche gesteckt…
Jedenfalls waren die scheine markiert, weil das „opfer“ den täter auf die probe stellen wollte…er hat die geldscheine markiert und mit unserem chef sofort nach ende der pause des „täters“ nachgesehn und festgestellt, dass das geld eben fehlt. Sie haben sofort angefangen zu suchen und haben das geld in meinem versteckt entdeckt.
Mein chef ist dann mit dem geldschein sofort zur polizei wegen fingerabdrücken. ca. ne dreiviertel stunde später kam er wieder und hat jeden einzeln ins büro gerufen. Aussage war, dass die Polizei den Geldschein überprüft hat und auch fingerabdrücke gefunden hat. Die polizeit schickt diesen nun zur LKA und wir bekommen briefe mit einladungen und müssen dann auch zur polizei und fingerabdrücke abgeben, um zu sehen, ob es überein stimmt.
Jetzt habe ich natürlich mächtig angst, dass das pasiert aer macht sich die polizei diese mühe? es war ein 10Euro schein, aber diebstähle kamen schon oft vor und wie gesagt, eben auch Waren wurden entwendet.
Ich bereue es so sehr, ich wollte einfach nur das der „täter“ endlich geht und wieder gutes arbeitsklima herrscht, wie gesagt es war ein dummer dummer fehler. ich wiess jetzt nicht was ich machen soll. mein cchef sagte, der schuldige wird gekündigt und bekommt eine anzeige. ich möchte meine arbeit nicht verlieren und erst recht keine anzeige bekommen :frowning: ich wollte eigentlich nur etwas gutes erreichen, aber strafe kommt sofort sagt man ja.
ich möchte auch einfach nicht, dass mein chef und die restlichen Mitarbeiter denken, dass ich geklaut hatte, denn das ist einfach nicht der fall. ich bin nicht aktenkundig, habe nie eine straftat begangen…was kann jetzt passieren??
Bitte kann mir einer schnellstmöglich helfen?? Vielen Dank

Eine sehr seltsame Geschichte…ich will mal so darauf antworten.

Ein Anwalt berät sich mit dem Angeklagten: Also das wird schwirig sie da rauszuhauen…wir müssen beweisen, dass der Fahrradfahrer mit 120 kmh über die Kreuzung gebrettert ist und dass der Dackel von links ihnen vollkommen die Sicht genommen hat.

Diebstahl unter Mitarbeitern ist absolut nicht zu entschuldigen und auch der versuch ist strafbar und das finde ich auch zu recht.

Warendiebstahl führt immer wieder Unternehmen in die Pleite und vernichtet damit Arbeitsplätze.Für Aufdeckungsaktionen gibt es Spezialisten und denen sollte man das auch überlassen.

Hallo,
schwierige Sache du wirst wahrscheinlich für den Täter gehalten werden. 2 Dinge die ich sehe:
Eher unwahrscheinlich das die Polizei deine Fingerabdrücke auf dem Geld findet. 2 Wenn doch wäre nur noch die Möglichkeit das du den Täter vorher überführst und somit dem rauswurf zuvorkommen.
Deine Geschichte wird dir niemand abnehmen.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

hallo

bin bis zum 30.06.2010 in kroatien. kann leider zur zeit keine antwort geben

gruß theo

Guten Tag,
kurz gesagt, eine üble Geschichte, wo Sie nicht so einfach heraus kommen. Selbstjustiz ist gesetzlich nicht gestattet. Wenn Sie das Geld „nur“ jemanden unterschieben wollen fällt zwar die Bereicherungsabsicht weg, d.h. sie werden nicht wegen Diebstahl bestraft/angezeigt, aber das Vortäuschen einer Straftat steht auch unter Strafe. Geht der Geld schein wirklich zum LKA, wird er bedampft(mit Ninhydrin oder Cyanacrylatbedampfung) um die Papillarleisten der Finger sichtbar zu machen. Jeder Mitarbeiter wird dann zur erkennungsdienstlichen Behandlung geladen um Vergleichsfingerabdrücke zu nehmen. Auf Grund der Häufigkeit der Straftaten in ihrem Betrieb, nehme ich an, dass der Geldschein wirklich eingeschickt wird. Ratsam ist es, den Sachverhalt mit der Polizei zu klären, denn sie haben mit den übrigen Straftaten laut ihren Angaben nichts zu tun. Fingerabdrücke sind gerichtsverwertbar, die in dem Falle angeben, sie hatten den Geldschein in der Hand. Und das warum müssen sie der Polizei erklären. Ich würde in einer ruhigen Minute auch ein Gespräch mit dem Chef führen, denn rückgängig ist es nicht zu machen. Also stehen sie zu ihrem Fehler!

Gruß

hallo,
ja, das war schon sehr dämlich. Wenn man so etwas macht, dann in Absprache mit dem Chef. Die Konsequenz müssen sie ggf tragen.
Jep, man kann Fingerabdrücke auf Papier feststellen und sichern.

Hallo!

Tja, das ist eine dumme Sache und deine Geschichte klingt sehr abenteuerlich und für einen Außenstehenden unglaubwürdig.

Wenn die Polizei die Sache mit den Fingerabdrücken durchzieht - und das ist durchaus möglich - dann kannst du sicher sein, dass du „entlarvt“ wirst. Und dann wird es wohl sehr schwer werden, deinem Chef und vor allem der Polizei deine Geschichte zu verklickern. Ehrlich gesagt, ICH würde sie NICHT glauben. Dann kannst du nur darauf hoffen, dass aufgrund der Tatsache, dass du das Geld nicht eingesteckt hast, dir deine wahre Absicht geglaubt wird. Allerdings könnte dir unterstellt werden, du hättest das Geld versteckt, damit es nicht bei dir gefunden werden kann und du es später wieder an dich nehmen wolltest.

Du kannst es dann im Endeffekt nur auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen und hoffen, dass du einen Richter bekommst, der zumindest Zweifel an einer Diebstahlsabsicht hat. Den du weißt ja: Im Zweifel für den Angeklagten.

Herzliche Grüße

Walter

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Bei einer Straftat werden von der Polizei allerhand Spuren gesichert, um einen möglichen Täter zu überführen. Unter Verwendung chem. Substanzen ist es auch möglich von Geldscheinen Spuren Fingerspuren zu sichern. Diese gesicherten Spuren werden mit den Abdrücken von möglichen Tatverdächtigen verglichen. Dieser Tatverdächtige wird dann dazu vernommen. Das Ergebnis dieser Ermittlung wird der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und diese entscheidet weiter. Sie kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl erlassen oder bei Gericht Anklage erheben. Erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl und man erhebt dagegen Einspruch, landet der Vorgang beim zuständigen Gericht. Ein Richter entscheidet dann, ob eine öffentliche Anklage möglich ist.
Also ist man als Tatverdächtiger in einem Strafverfahren nicht schon automatisch verurteilt.
mit freundlichen Grüssen
Werner Kipnich

Hallo, natürlich werden in so einem Fall Fingerabdrücke genommen, man will ja den Täter so fassen.