Werden Informationen über einen Tippgeber aus einer Ermittlungsakte bei Akteneinsicht immer weitergegeben ?

Ich habe die Vermutung wo sich ein gefährlicher Straftäter aufhalten könnte. Wenn ich die Informationen an die Polizei weitergebe kommt die Information über meine Person sicher ich die Ermittlungsakte. Wie kann ich garantieren das der vermeintliche Straftäter nicht hinterher meine Identität erfährt (Akteneinsicht), um sich rächen zu können ? Ich habe weder mit den Taten zu tun, habe keine der Taten gesehen. Ich bin mir nur relativ sicher ihn auf einem Fahndungsplakat erkannt zu haben. Natürlich würde ich auch gerne eine ausgesetzte Belohnung kassieren wenn sich herausstellt das er tatsächlich die gesuchte Person ist.

Zeugenaussagen kommen schon in die Akte und können mind. vom Anwalt des Täters eingesehen werden.
Aber wenn man einen Hinweis gibt wo sich ein mit Fahndungsplakat gesuchter Täter aufhält, dann wird das nicht in der Akte erscheinen.
Wozu auch.
Man fährt zum Ort hin und fasst den Täter mit Glück .

Du willst eine mögliche Belohnung haben, na gut, aber dazu muss man sich schon mit Namen melden. Man kann sicher auch telefonisch voranfragen, wie und ob man Deine Bedenken berücksichtigen oder ausräumen kann.

MfG
duck313

Ich könnte mir vorstellen dass man dann automatisch Zeuge ist und vernommen wird was man sonst noch so beobachtet hat. Auch muss ja dokumentiert werden wie die Polizei dem Straftäter überhaupt auf die Schliche gekommen ist.

Hallo krasnoe

Das kannst du umgehen, wenn du deinen Tipp anonym gibst. Mit der Belohnung ist es allerdings dann wohl nichts.

Gruß

dafy