Werden Kosten seitens der nicht arbeitenden Ehefrau berücksichtigt?

Hallo zusammen,

wenn man zusammen veranlagt wird, die Frau nicht arbeitet, und Kosten verursacht, z.B. ein Sprachkurs (zählt ein Integrationskurs als Werbekosten?) oder medizinische Ausgaben, handwerkliche Ausgaben, werden diese Kosten vom Bruttolohn des Ehemannes, der arbeitet, abgezogen oder nicht?

Danke

Hallo!

Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist nicht als Werbungskosten abziehbar, das sind Ausgaben der privaten Lebensführung.

Im Regelfall (soweit zwangsläufig) können diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Es gibt jedoch eine Zumutbarkeitsregelung, deswegen führen kleinere Ausgaben oft nicht zu einer Steuerminderung.

Für Arbeitslöhne, Maschinenstunden und Anfahrtskosten für haushaltsnahe Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen, soweit mit Rechnung und Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers, kann die zwanzigprozentige Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, der Höchstbetrag liegt auskömmlich bei 6.000 €.

Solche Ausgaben werden nicht vom Bruttolohn abgezogen, sondern im Rahmen der Ermittlung der Steuer bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Schöne Grüße!

PS: Voraussetzung ist natürlich eine gemeinsame Ehegattenveranlagung.