Werden Lehrgänge/Seminare extra vergütet?

Hallo!
Ich möchte gerne wissen ob man Anspruch auf eine extra Vergütung hat wenn man wegen Umstellung des Kassensystems zu einem Lehrgang/Seminar fährt. Schließlich ist das nicht freiwillig und man ist für mehrere Tage für die Firma unterwegs. Und wie verhält es sich mit der Stundenzahl, wird ein normaler Arbeitstag angesetzt oder gibt es dafür Sonderregelungen?

Vielen Dank

Hallo Dirk,

was fuer eine Art von Extra-Verguetung schwebt Dir denn vor? Der Arbeitgeber zahlt die Reisekosten, Hotel, Verpflegung und Gehalt. Die Seminarstunden entsprechen meistens der normalen Arbeitszeit (nach meiner Erfahrung eher weniger}. Einzelheiten zu Deiner Frage muessten allerdings schon in der Seminar/Lehrgangseinladung beantwortet sein. Ansonsten waere Deine Personalabteilung zustaendig.

Viel Spass
Sibylle

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Hallo Dirk,
gibt es in Deinem Betrieb eine Reisekostenverordnung?
Dort sollte geregelt sein, ob und wenn ja wieviel es bei auswärtigen Tätigkeiten an ‚Auslöse‘ gibt.
Da weden dann auch solche Feinheiten wie Bewirtung (also ob Du Frühstück und andere Mahlzeiten gestellt kriegst) und Bruchteile von Tagen bei An- und Abreise geregelt.

Gandalf

Hallo

Der Arbeitgeber zahlt die Reisekosten, Hotel, Verpflegung und
Gehalt.

Wie kommst Du darauf?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Vielleicht schilderst Du einmal, was konkret bzgl dieses Seminars an Aufwendungen etc anfallen wird. Also wo ist der Kurs, was für Kosten kommen dadurch auf den fiktiven Teilnehmer zu? Welcher Zeitaufwand ensteht? Sind vertragliche Grundlagen (AV, TV, ect) hierzu gegeben? Und so weiter. Und so weiter.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ist doch eigentlich ganz logisch. Hier handelt es sich bei dem Fragenden um einen „Zwangslehrgang“ und nicht um Bildungsurlaub. Kannst Du mir sagen, welcher AN vom AG auf ein Lehrgang geschickt wird ( im Interesse der Firma!) und dieses dann aus eigener Tasche bezahlen muss? Kann natuerlich mal vorkommen, dass man in Vorkasse treten muss, aber diese Kosten dann vom AG erstattet bekommt. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruss
Sibylle

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O sancta simplicitas
Hallo.

ist doch eigentlich ganz logisch. Hier handelt es sich bei dem
Fragenden um einen „Zwangslehrgang“ und nicht um
Bildungsurlaub. Kannst Du mir sagen, welcher AN vom AG auf ein
Lehrgang geschickt wird ( im Interesse der Firma!) und dieses
dann aus eigener Tasche bezahlen muss?

Mir fallen auf Anhieb Firmen ein, die während eines solchen Lehrganges nicht einmal das Entgelt in voller Höhe weiterbezahlen. Nicht gar so weit aus dem Fenster lehnen, wenn’s hagelt … ohne Dieter Nuhr ins Spiel bringen zu wollen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo

Der Arbeitgeber zahlt die Reisekosten, Hotel, Verpflegung und
Gehalt.

Wie kommst Du darauf?

ist doch eigentlich ganz logisch. Hier handelt es sich bei dem
Fragenden um einen „Zwangslehrgang“ und nicht um
Bildungsurlaub.

Sibylle, niemals würde ich es wagen, Dir diesbezüglich zu widersprechen, daß ein AG zur Übernahme einiger Kosten des Einzelfalles verpflichtet sein wird. Die von dir gemachte Aussage, daß ein AG „die Reisekosten, Hotel, Verpflegung und Gehalt“ zu bezahlen hat, ist pauschal natürlich aber nicht korrekt. Das würde einem AN ja Tor und Tür öffnen, Kosten auf diesen Gebieten nach eigenem Gutdünken zu produzieren. Ein AN, der im Dreibettzimmer der vom AG gemieteten Jugendherberge übernachtet, würde sich ebenso wünschen, daß deine Aussage pauschal korrekt ist, wie der vom Schulungsort in zumutbarer Entfernung wohnende AN, der besonders hungrige AN, und so weiter und so weiter. Davon ab bleiben bei dir individuelle und kollektive vertragliche Vereinbarungen gänzlich außen vor. Und zwischen „Zwangslehrgang“ und „Bildungsurlaub“ liegen nicht nur Welten sondern Universen. :o)

Kannst Du mir sagen, welcher AN vom AG auf ein
Lehrgang geschickt wird (im Interesse der Firma!) und dieses
dann aus eigener Tasche bezahlen muss?
(…) Lasse mich aber gerne eines
Besseren belehren.

Das hat Eillicht ja schon erledigt :smile:

Gruß,
LeoLo