Werden Minusstunden übertragen ?

Guten Abend liebe Community,

Ich hätte eine Frage bezüglich Arbeitsrecht…

Also ich bin Zivildienstleistender in der Pflege und habe gerade Minusstunden. Nach dem Zivildienst werde ich in dem Betrieb in dem ich gerade arbeite übernommen. Werden meine Minusstunden mit in den neuen Arbeitsvertrag übertragen oder werden/müssen die Minusstunden auf 0 zurückgestellt werden.

Meiner Meinung nach fange ich bei 0 wieder an, da es ja ein neues Arbeitsverhältnis ist oder ?

Hallo,
wie kommt es überhaupt zu Minusstunden? Eigentlich gerät der AG in Annahmeverzug (sieh mal BGB § 615)
Es sei denn es besteht ein AZ-Konto, was ich mir bei Dir als Zivi kaum vorstellen kann.
LG Lotte

ja du fängst bei null an, allerdings können sie dir die Minus Stunden in „Rechnung“ stellen oder abarbeiten lassen.

Im Prinzip hast Du Recht. Das neue Arbeitsverhältnis unterliegt anderen Regeln, d.h. eine Stunde ist vermutlich mehr wert, als eine Stunde als Zivi. Das bedeutet aber nicht, dass die Stunden einfach auf 0 gesetzt werden und der Arbeitgeber eben Pech hat. Richtig laufen würde es, wenn Dir als Zivi entsprechend Geld für die Minusstunden abgezogen werden und Du mit 0 neu anfängst. Allerding können betriebliche Regelungen sprich Betriebsvereinbarungen auch etwas anderes regeln.

Also mein Zivildienst endet Ende nächsten Monat und ich bekomme ja jeden Monat meinen Sold, ist ja staatlich…Also hat das wirklich rein gar nix mit dem Betrieb an sich zu tun…

Aber wenn ich in einem anderen Betrieb neu anfange, würde ich doch dort auch auf 0 anfangen !?

Hallo Kollege,Zivildienst ist kein Arbeitnehmerverhältniss,sie haben Recht,es ist ein neues Arbeitsverhältniss! Mit Freunslichen Grüssen Klaus Klemenz

Werden meine

Minusstunden mit in den neuen Arbeitsvertrag übertragen oder
werden/müssen die Minusstunden auf 0 zurückgestellt werden.

Meiner Meinung nach fange ich bei 0 wieder an, da es ja ein
neues Arbeitsverhältnis ist oder ?

So wie es schon meine Vorgänger beschrieben haben, liegen hier zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse vor. Mit dem Ende des Zivildienstes enden auch die Vereinbarungen. Das neue Beschäftigungsverhältnis beginnt mit einem neuen Arbeitsvertrag mit neuen Bedingungen. Entsprechende Abmeldung sowie Anmeldung bei dem Sozialversicherungsträger dokumentieren dies ebenfalls. Allerdings sollte im neuen Arbeitsvertrag genau gelesen werden, inwiefern Über- bzw. Fehlstunden behandelt werden und ob in diesem Fall die fehlenden Stunden mit eingebunden werden. Ganz genau lesen!! Sollte die Fehlzeit mit eingebunden sein, hilft eigentlich nur noch eine arbeitsrechtliche Beratung.