Werden (noch) nicht eingetragene Teile bei Unfall ersetzt?

Hallo zusammen!

Wenn ein (Vollkasko)Unfall geschieht und man etwas am PKW noch nicht eingetragen hat, wird das dann bei der Reparatur mit erneuert? Oder dem Versicherten dann in Rechnung gestellt?

Einerseits denke ich mir, es wird nicht versichert sein, weil es noch nicht eingetragen ist. Andererseits kann man es ja nicht immer eingetragen haben, weils montiert wurde und man auf dem Weg zur Eintragung den Unfall haben könnte…
Aber vielleicht ist es ja auch viel einfacher, zB durfte man lt Gesetzgeber nicht mit fahren, aber es ist am Auto und somit versichert.?

Etwas spezieller: Es gibt diese Teile auch original von Mercedes. Wenn Mercedes sie einbaut, brauchen diese nicht eingetragen werden.! (MB erstellt dann einfach ein Blatt wo drauf steht dass es Original-Zubehör ist, das ist unterwegs mitzuführen.

Wird nun die Mercedes-Werkstatt einfach das verbaute erneuern und der Versicherung in Rechnung stellen? Oder melden die dass da etwas dran ist, was nicht eingetragen bzw. von einer MB-Werkstatt eingebaut wurde?

Viele Grüße und vielen Dank!
Kai

Es müsste doch ein Gutachten über den Schadensumfang und die Höhe der erforderlichen Reparatur geben. Dieser Summe hat die VS zugestimmt und die Werkstatt kann anfangen.

MfG
duck313

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Hallo,
die Versicherung geht (vermutlich) immer von dem originalen Zustand des Fahrzeuges aus.
Zubehör, nicht von DB eingebaut, bedarf der Abnahme.
Ist dies nicht der Fall, kann es Ärger geben.
Somit weitere Schritte abwägen.
Gruß

Wenn man mit den nicht eingetragenen Teilen nicht fahren durfte, wäre dann nicht die Zulassung des Fahrzeugs und entsprechend die Versicherung ungültig?

Du vermischt hier Dinge, die nicht zwingend etwas miteinander zu tun haben müssen. Hier geht es zunächst mal um ein rein finanzielles Thema. Stell Dir einen Unfall mit Fremdverursachung vor. Du könntest das Zusatzteil gerade beim Händler erworben und im Kofferraum liegen haben, als der Unfall passiert und das Teil beschädigt wird. Da müsste der Unfallgegner das Ding bezahlen, weil er es beschädigt hat (vollkommen unabhängig davon, ob es ein Kfz-Teil ist, und vollkommen unabhängig davon, ob es bereits eingebaut wurde).

In der Vollkasko geht es zunächst mal auch um die Frage eines finanziellen Schadens. Der liegt hier ebenfalls vor. Allerdings muss man sich jetzt ansehen, inwieweit die Vollkasko bestimmte Schäden abdeckt bzw. ausschließt. Und da ist es so, dass man hierzu zunächst mal in seine konkreten Versicherungsbedingungen schauen muss. Es gibt zwar die AKB, von denen allerdings die Versicherungen durchaus abweichen können und dies auch tun. In den AKB findet sich zumindest folgender Passus unter A.2.1.2.2. b:
zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karos-
serie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Ver-
änderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs füh-
ren,

D.h. hier wird darauf abgestellt, ob die Veränderung grundsätzlich zugelassen ist. D.h. wenn das beschädigte Teil grundsätzlich zulässig (mit Eintragung) ist, dürfte es hiernach keine Rolle spielen, ob es bereits eingetragen wurde, oder diese Eintragung noch ausstand.

Was die Werkstatt jetzt bzgl. Meldung der Schadenhöhe an die Versicherung macht, steht noch auf einem anderen Blatt. Aber auch die wird kaum nach der Eintragung fragen, wenn das ein Teil ist, was legal eingebaut werden kann.

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