Werden Paypal Zahlungen als 'Rechnung' akzeptiert?

Hallo,
ich plane eine Selbstständigkeit. Es soll sich großteils um Import/Export handeln. Als tolle Zahlungsmethode für das Ausland erweist sich inzwischen Paypal. Jetzt meine Frage. Wenn ich im Ausland kaufe und keine Rechnung vom Händler erhalte, kann ich die Paypalzahlung, in der die gekauften Artikel ja aufgelistet sind (KEIN EBAY!) dann geltend machen? Kann die Paypalzahlung also als Warenrechnung angesehen werden?
Wäre toll, wenn jemand weiterhelfen könnte!

Kann die Paypalzahlung also als Warenrechnung angesehen
werden?

Hallo,
damit das Finanzamt Rechnungen überhaupt anerkennt, muß eine Rechnung bestimmten Erfordernissen entsprechen.
Ein Paypal- Zahlungsnachweis kann m.E. nie als Rechnung gelten.
Frag mal einen Steuerberater oder die IHK.

Gruß:
Manni

Anforderungen an eine Rechnung:
Die Rechnung muss ab 1.1.2004 mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Die Steuernummer oder EU-ID des leistenden Unternehmers,
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • eine einmalige und eindeutige Rechnungsnummer,
  • die Angabe des Mehrwertsteuersatzes,
  • soweit zutreffend, einen Hinweis auf das Bestehen einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG. EU-Richtlinie seit Dezember
    2001

Noch exakter ist der Inhalt in der EU-Richtlinie 2001/115/EG vom 20. Dezember 2001 definiert, wonach eine gültige
Rechnung typischerweise folgende Angaben enthalten muss:

  • das Ausstellungsdatum der Rechnung, ggf. auch ein davon abweichendes Lieferdatum,
  • eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird,
  • die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten (in Deutschland DE xxx xxx xxx),
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden,
  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und seines Kunden,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen,
  • den Preis je Einheit ohne Steuer sowie jede zusätzliche Preisminderung oder Rückerstattung,
  • den anzuwendenden [prozentualen] Mehrwertsteuersatz,
  • den zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrag, soweit er für den Kunden zur Anwendung kommt,
  • bei Steuerbefreiung den Verweis auf die dafür maßgebliche Bestimmung.

Quelle Bundesfinanzministerium
MFG
S.

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Anforderung an Rechnungen USt vs. Ertragsteuern
Hi !

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass sämtliche vorstehenden Angaben sich ausschließlich auf umsatzsteuerlich anzuerkennende Rechnungen beziehen, aus denen der Vorsteuerabzug begehrt wird.

Ertragsteuerlich sind die Anforderungen wesentlich niedriger geschraubt. Dort genügt üblicherweise, wenn der Lieferant ersichtlich ist, und um welche „Rechnung“ es sich handelt. Dies kann also auch irgendeine Transaktionsnummer sein, wenn dieser Nummer eindeutig ein Vorgang zugeordnet werden kann, aus dem sich Art, Menge und Beschaffenheit der angeschafften Wirtschaftsgüter ergeben.

BARUL76

Vielen Dank für die Antworten.
Mal ein konkretes Beispiel:
Ich kaufe in den USA 10 MP3 Player. Ich zahle per Paypal. Ich bekomme keine Rechnung. Die Ware kommt zum Zoll und wird ordentlich anhand der Paypalzahlung verzollt. Ich verkaufe die MP3 Player in Deutschland mit Gewinn.
Wäre dieser Vorgang möglich ohne das mir irgendwas auf die Füße fällt?

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Ich kaufe in den USA 10 MP3 Player. . Ich verkaufe die
MP3 Player in Deutschland mit Gewinn.
Wäre dieser Vorgang möglich ohne das mir irgendwas auf die
Füße fällt?

Hallo,
frage bezüglich MP3 Playern mal Franjo Pooth :wink:)
Der hat Erfahrung.

Gruß:
Manni

MP3 Player waren ja nur ein Beispiel. Der arme Kerl…
Streiche MP3 Player - setze „Glühbirnen“…
Es geht mir im allgemeinen um importierte Artikel zu denen ich keine Rechnung bekomme und nur den Paypalzahlungsnachweis habe.
Ich möchte nur wissen ob das ausreicht um Artikel weiterzuverkaufen?!
Ich muß ja sicher nachweisen zu welchem Preis ich die weiterverkauften Artikel einst erworben habe - und da hätte ich dann nur den Paypalauszug mit Detaillierter Artikelauflistung, Fimennnamen etc…

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Wieso eigentlich?
Hallo

Es geht mir im allgemeinen um importierte Artikel zu denen ich
keine Rechnung bekomme …

Wieso will denn der amerikanische Händler keine Rechnung beilegen? Ist das da nicht üblich? Oder will er geheim bleiben? Ist das Papier zu teuer?

Oder verpackt er die Dinger als Geschenk?

Viele Grüße
Simsy

Servus,

US-Amerikaner betrachten regelmäßig alles als Rechnung, mit dem das wesentliche, nämlich die Zahlung, belegt werden kann. z.B. eine Kreditkartenbelastung oder wie hier den Paypal-Avis.

Barul hat aber bereits erläutert, daß das steuerlich für den deutschen Empfänger der Lieferung ganz egal ist: Aufwand/Ausgabe sind nachgewiesen (falls zu der puren Zahlung auch belegt ist, wer sie wofür bekommen hat). Und über die bezahlte Einfuhr-USt gibts einen sauberen Beleg, nämlich den Bescheid vom Zoll.

Nett ist die Sache mit Belegen und Rechnungen mit Ländern, in denen gewisse Assymmetrien herrschen: Wenn ich einem libyschen Kunden eine Rechnung schicke, dann ist das aus seiner Sicht erstmal keine. Sondern erst, wenn sie (a) unseren Firmenstempel und die Unterschrift vom Jefe trägt, (b) von der IHK „beglaubigt“ ist und © von der arabischen Handelskammer oder der Botschaft „legalisiert“ ist. In jüngster Zeit muss sie allerdings nicht mehr von einem zugelassenen Übersetzer ins Arabische übersetzt werden. Umgekehrt rum führt die Frage eines Kollegen an den Taxifahrer in Tripoli, ob er denn nicht eine Quittung haben könnte, zu einer ausgiebigen Runde Arabischem Poker: Zwei Leute sitzen mit verschränkten Armen in einem Taxi und probieren aus, wer von beiden mehr Zeit hat - und jetzt muss man das bloß noch einem deutschen Betriebsprüfer einleuchtend darstellen…

Schöne Grüße

MM

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Servus Manni,

daß es bei importierten Waren nicht auf § 14 UStG ankommt, weißt Du aber schon?

Schöne Grüße

MM