Werden Renten Änderungen auch Rückwirkend angewandt?

Hallo Zusammen,
ich frage mich, wie das ist, wenn die Regierung das Rentengesetzt ändert, angedacht z.b.Erwerbsminderungsrenter müssen keinen Abschlag mehr von 10,8% zahlen. Ob dies auch Zeitbegrenz 1/2 Jahr Rückwirkend angewand wird oder alle die dies Zahlen mußten davon befreit werden.
Weis wer wie dies in der Regel angewandt wir.

Danke für die Antwort

Kurt

Hierzu gibt es ein BGH - Urteil, nachdem rückwirkend gezahlt werden muß, sofern die Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist.
es ist aber sehr unwahrscheinlich, das die Rentenkasse darauf eingeht. Musterprozesse laufen schon. Aber es wird schon an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, wonach das Urteil umgangen werden kann.
Somit sollen die Änderungen immer nur nach der Änderung wirksam werden.
Der genaue Text ist hier nachzulesen.
www.fau-bonn.de/nachrichten/bgh-urteil-hunderttausen…

Ich hoffe das hilft weiter.

Hallo

Hierzu gibt es ein BGH - Urteil

Ich hoffe das hilft weiter

Nein, das hilft nicht weiter. Der BGH hat schon mal im Sozialrecht nicht zu entscheiden. Dafür gibt es das BSG.

Musterprozesse laufen auch nicht mehr.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entscheiden, das die Änderung nicht verfassungswidrig ist.
siehe u.a. hier:
http://www.claudiajung-mdl.de/em-rentenabschlage-sin…

Aber zur Ausgangsfrage:
Bisher sind alles Wahlkampfparolen. Warten wir mal ab, ob so etwas überhaupt kommt. Wenn ja, würde in einem entsprechenden Gesetz auch eine mögliche Rückwirkung geregelt, was ich aber für unwahrscheinlich halte.

Gruß von TrixiMaus

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