Guten Tag,
meine Frage lautet: Werden die Zeiten der Obligatorischen Krankenvericherung (Grundversicherung) der Schweiz bei Rückkehr nach Deutschland wegen Arbeitslosigkeit in Deutschland anerkannt?
Ich werde im Januar 2011, 55 Jahre, und könnte eigentlich OHNE diese Anerkennung der Schweizer Versicherungszeit nicht mehr zurück in die GKV.
Meine Absicht wäre, sicher zu stellen, mit Hilfe der Schweizer Versicherungszeiten auch nach dem 55. Lebensjahr Anspruch auf Aufnahme in eine GKV in Deutschland zu haben.
Danke im voraus für Rückantworten.