Hallo,
wenn ein Unterhaltspflichtiger, der sich jahrelang um seine Zahlungsverpflichtungen gedrückt hat, nun eine Immobilie geerbt hat und durch Vermietung Mieteinnahmen hat - wie bekommt das für die Pflege einer Pflegeperson zuständige Sozialamt irgendwo in Deutschland das mit und kann den Pflichtigen in Regress nehmen?
Es ist ausgeschlossen, dass der unterhaltspflichtige Erbe von sich aus das entsprechende Sozialamt informiert…
Weiss jemand über ein automatisches Benachrichtigungssystem o.ä., ?
Danke, Helge
Hallo,
wenn ein Unterhaltspflichtiger, der sich jahrelang um seine
Zahlungsverpflichtungen gedrückt hat, nun eine Immobilie
geerbt hat und durch Vermietung Mieteinnahmen hat - wie
bekommt das für die Pflege einer Pflegeperson zuständige
Sozialamt irgendwo in Deutschland das mit und kann den
Pflichtigen in Regress nehmen?
Es ist ausgeschlossen, dass der unterhaltspflichtige Erbe von
sich aus das entsprechende Sozialamt informiert…
Weiss jemand über ein automatisches Benachrichtigungssystem o.ä., ?
Gibt es nicht. Wie sollte das funktionieren? Dazu müsste der Benachrichtigende schließlich wissen, dass der Erbe irgendwo Leistungen bezieht oder sich um entsprechende Zahlungsverpflichtungen gedrückt hat.
Wie das im einzelnen gehandhabt wird, dürfte sicher von den Kommunen abhängen. Denkbar wäre, dass sie auf entsprechende Daten, etwa von den FA, zugreifen können. Manchmal sind sie aber auch einfach nur auf Nachbarn, Ex-Partner oder sonstige aufmerksame Staatsbürger angewiesen.
Grüße
Hallo,
das Ganze dürfte aber bei erneuter Prüfung der Bedürftigkeit auffallen, oder?
Nur meine Gedanken dazu!
LG Kania
Petzen wohl einzige Möglichkeit?
Daten, etwa von den FA, zugreifen können. Manchmal sind sie
aber auch einfach nur auf Nachbarn, Ex-Partner oder sonstige
aufmerksame Staatsbürger angewiesen.
…es würde mich halt sehr wundern, wenn in diesem gläsernen Staat doch weiter auf die klassische „Petz-Methode“ zurück gegriffen werden müsste, um Sozialschmarotzer in Regress zu nehmen - aber nachvollziehbar wäre es tatsächlich (siehe gewisse Daten auf einer CD, die dann von FA’s gekauft wird…)
Was meint ihr?
Hallo,
das Ganze dürfte aber bei erneuter Prüfung der Bedürftigkeit auffallen, oder?
Nur meine Gedanken dazu!
Ich hatte die Ursprungsfrage dahingehend interpretiert, wie es die Behörde ohne das Zutun des Bedürftigen feststellen kann. Dass der zur unverzüglich Meldung verpflichtet wäre, steht hier wohl nicht zur Debatte.
Keine Ahnung wie bei säumigen Unterhaltszahlern überhaupt die Bedürftigkeit und der Aufenthaltsort geprüft wird. Daneben dürfte es auch auf die Art der Prüfung ankommen. Wenn da derjenige welche die geerbte Immobilie nicht angibt, dann könnte das auch ins Leere laufen. Manche Leute sind da echt kreativ.
Das Gesetz sieht daher unter anderem den Untersuchungsgrundsatz vor. Wie der nun jedoch im Einzelfall angewandt wird, wird kaum pauschal für jede Kommune in Deutschland beantwortet werden können. Jedenfalls sind beispielsweise nach § 21 (4) SGB X die Finanzämter verpflichtet Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des Antragstellers, Leistungsempfängers, Erstattungspflichtigen, Unterhaltsverpflichteten, Unterhaltsberechtigten oder der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder zu erteilen.
Grüße
Hallo,
Daten, etwa von den FA, zugreifen können. Manchmal sind sie aber auch einfach nur auf Nachbarn, Ex-Partner oder sonstige aufmerksame Staatsbürger angewiesen.
…es würde mich halt sehr wundern, wenn in diesem gläsernen
Staat doch weiter auf die klassische „Petz-Methode“ zurück
gegriffen werden müsste,
Dann wundere dich mal. Für die kommunalen Behörden ist der Antragsteller gelegentlich überhaupt nicht gläsern.
um Sozialschmarotzer in Regress zu nehmen - aber nachvollziehbar wäre es tatsächlich (siehe gewisse Daten auf einer CD, die dann von FA’s gekauft wird…)
Eben. Natürlich sind den Behörden Mittel und Wege gegeben selbst solche Fälle aufzuklären aber dafür müssen die auch Zeit und Kapazitäten haben. Schließlich gibt es den automatisierten Datenabgleich noch nicht für alles. Wo werden beispielsweise Erbschaften und Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen bei Immobilien gemeldet?
Vielleicht lohnt es sich nicht, für jeden Antragsteller jedes erdenkliche Amtsgericht, jeden Notar, jedes Finanzamt zu kontaktieren und dann die Antwort auszuwerten. Eventuell ist es da lohnender auf konkrete Hinweise „aus der Bevölkerung“ hin aktiv zu werden.
Grüße