Hallo liebes Forum,
vielleicht weiß jemand Rat, ein fiktives Beispiel:
A verstirbt. B als einziges Kind wird Alleinerbe.
A hätte ein handgeschriebens Testament im Haushalt hinterlassen.
Kurz darauf verstribt B und konnte A seinen letzten Willen nicht in allen Punkten erfüllen. B hinterlaßt kein Testament.
Nun kommt Erbe C. Müßte C die übrig gebliebenen Punkte erfüllen oder endet die Erfüllungsverpflichtung mit dem Ableben von B? C könnte z.B. nichts von einem Testament des A wissen.
Gerne würde ich Eure Meinung dazu lesen mögen. Würde sich so etwas weitervererben? A auf B, B auf C, C auf D usw.?
Ich wünsche Euch einen schönen Tag,
Grüße sumse