Werden Zeugennamen den Tätern gesagt?

Hallo, mich würde etwas Interessieren.

Angenommen jemand beobachtet zusammen mit einer anderen Person (Freun/in) das andere betrunkene Personen ein fremdes Fahrzeug massiv beschädigen.

Nun ruft eine Person der beiden die Polizei an und meldet dies.
Die zweite Person würde natürlich auch als Zeuge angegeben.

Nun könnte die Polizei die Täter festnehmen und die Anzeigende Person und die zweite Person zu einer Zeugenaussage vorladen auf die Wache. (Nehmen wir an der Polizei sind Name und Adressse bekannt.)

Die beiden Personen wären nicht die Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs.
Würde die Polizei den Tätern den Namen der anzeigenden Person nennen?
Oder würden diese Daten geheim gehalten werden? Oder werden die Daten nur auf Wunsch geheim gehalten?

Hallo,

wenn der Beschuldige Akteneinsicht über einen Anwalt beantragt, stehen in der Akte natürlich die Daten drin. Kommt es zur Gerichtsverhalndlung, werden die Daten natürlich auch da zur Sprache kommen.

Ansonsten kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, inwieweit die Daten ggf. auch anderweitig bekannt werden.

Es ist aber ein Ammenmärchen, dass jeder Beschuldige einer Sachbeschädigung gleich zum Mörder wird, wenn er von einem Zeugen erfährt. Es kommt extrem selten vor, dass Zeugen angegangen werden. Normalerweise vermeiden Täter den Kontakt, um sich nicht noch mehr Ärger einzuhandeln. Der Typ, der mir in der Kanzlei mal ans Leder wollte, weil ich seine Masche mit getürkten Anzeigenverkäufen gerade hatte auffliegen lassen, war in den beiden Verhandlungen so klein mit Hut, dass er aufrecht unter der Tür durchgepasst hätte.

Gruß vom Wiz

Es ist aber ein Ammenmärchen, dass jeder Beschuldige einer
Sachbeschädigung gleich zum Mörder wird, wenn er von einem
Zeugen erfährt. Es kommt extrem selten vor, dass Zeugen
angegangen werden.

Neben unabhängigen Richtern/Schöffen sind neutrale, nicht beeinflusste Zeugen so ziemlich das Wichtigste in der Gerichtsbarkeit.
Schließlich geht es darum, die wahren Umstände zu ermitteln, um daraus dann ein Urteil zu machen. Mit falschen Aussagen kann man jeden Prozess pervertieren.

Wenn es zu Zeugenbeeinflussungen oder Einschüchterungen kommt, dann nehmen das die Gerichte sehr, sehr ernst, da verstehen die überhaupt keinen Spaß. Und das ist auch gut so.

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Hallo

Normalerweise vermeiden Täter den Kontakt,
um sich nicht noch mehr Ärger einzuhandeln. Der Typ, der mir
in der Kanzlei mal ans Leder wollte, weil ich seine Masche mit
getürkten Anzeigenverkäufen gerade hatte auffliegen lassen,
war in den beiden Verhandlungen so klein mit Hut, dass er
aufrecht unter der Tür durchgepasst hätte.

dem kann ich voll zustimmen. Gerade die „härtesten Buschen“ werden, wenn es ernst wird, wirklich „so klein mit Hut“. Ich habe mit wirklichen Kriminellen zu tun, aber keiner hat bisher seine Drohungen auch nur ansatzweise wahr gemacht. Und aus den „harten Burschen“ wurde nach 3, 4 Wochen U-Haft ein jammerndes weinendes Etwas.

Von den „Eierdieben“ wird man erst recht nichts zu befürchten haben.

Gruss

Iru

Hallo Iru, hallo Wiz,

[Dass Zeugengefährdung durch Aussagen ins Reich der Ammenmärchen gehören]

dem kann ich voll zustimmen. Gerade die „härtesten Buschen“ werden, wenn es ernst wird, wirklich „so klein mit Hut“.

Im Bereich der organisierten Kriminalität ist es oft so, dass die gegen eine Aufklärung gerichteten Interessen nicht nur von der gerade konkret beschuldigten / angeklagten Person wahrgenommen werden. Die sündhaft teuren Maßnahmen im Bereich von Zeugenschutzprogrammen gehören zum Leidwesen des Fiskus mit Sicherheit nicht ins Reich der Fabeln!

Das alles kommt natürlich bei dem vom Ausgangsposter angesprochenen Sachverhalt nicht in Betracht. Aber du sprichst von „härtesten Burschen“. Und dem kann man nur für Einzeltäter zustimmen (und selbst dann nur für den Strafrechtsbereich. Bei Unterlegenen in zivilen Sachen sieht das schon wieder anders aus.)

Also, so ganz idyllisch-märchenhaft ist das Problem leider nicht. Es passt für die Ausgangsfrage, aber nicht für mehr, wie hier angedeutet wurde. Der Ermittlungserfolg bei Zwangsprostitution, Verschleppung, Menschenhandel und den ganzen daraus folgenden Abscheulichkeiten ist ja gerade deswegen so deprimierend gering, weil die Zeugen, und das zu recht!, Angst haben. Das ist nicht idyllisch!

Ansonsten lese ich euch aber gerne und schon oft mit Gewinn.

Viele Grüße
Boris

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